Flach Beat · Nationalrat · 2012-09-25
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2012-09-25
Wortprotokoll
Wie ich es beim Eintreten schon erwähnt habe, greifen wir hier in privateste, innerste Angelegenheiten von Familien, familiärem Zusammenleben und eben auch familiärem Nichtmehrzusammenleben ein. Die grünliberale Fraktion wird hier der Mehrheit folgen, und zwar aus folgenden Gründen: Es geht hier um das Kindeswohl, vor allen Dingen und fast nur um das Kindeswohl.
Der vom Bundesrat gemachte Vorschlag, dass der Elternteil, der das Kind betreut, allein entscheiden kann, wenn es um Angelegenheiten geht, die alltäglich oder dringlich sind, ist vernünftig und entspricht unseren heutigen Lebensumständen. Es gibt heute ganz verschiedene Formen des Familienlebens, es gibt ganz verschiedene Konzepte des Lebens ganz allgemein. Darum kann man hier auch nicht einen klaren Katalog aufstellen, welche Entscheidungen der hütende Elternteil wirklich alleine fällen kann und welche nicht.
Haben sich beispielsweise Eltern getrennt, die in einer Beziehung lebten, die häufige Auslandaufenthalte beinhaltete, wo der Mann zum Beispiel öfters in New York und die Frau in Paris war, dann wird eine kleine Reise von zwei, drei Tagen in ein europäisches Land wahrscheinlich nicht zu dem gehören, was aussergewöhnlich ist. Aber für eine Familie, die sich gewohnt ist, in bewährter Umgebung zu wohnen und immer im Dorf zu sein, vielleicht mit allen Familienangehörigen und auch weiteren Angehörigen im Umfeld, ist so eine Reise dann doch etwas Ungewöhnliches. Ähnlich mag es bei der Frage sein, ob jetzt das Kind in eine Krippe kommt oder nicht. Haben sich nämlich die Eltern über das gemeinsame Sorgerecht geeinigt, dann ist es für den anderen Elternteil sehr wohl von Interesse, wenn sich der eine, nämlich der hütende Elternteil plötzlich entschliesst, eine neue Arbeitsstelle anzunehmen und das Kind vielleicht mehr in die Kinderkrippe zu geben, als es ursprünglich vereinbart war. Hier ist gefordert, dass die Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht ausüben, wobei ein Elternteil der mehrheitlich hütende Teil ist, miteinander reden und unter Umständen auch miteinander verhandeln.
Ebenso ist es sinnvoll, dass wir festhalten, dass der Elternteil, der das Kind betreut, selber entscheiden kann, "wenn der andere Elternteil nicht mit vernünftigem Aufwand zu erreichen ist". Selbstverständlich heisst das nicht, dass man wegen jeder Kleinigkeit, wegen eines neuen Haarschnittes z. B., ein SMS oder E-Mail schreiben oder telefonieren und warten muss, bis man den anderen Elternteil erreicht hat, der vielleicht halt gerade im Ausland ist. Auch hier kommt es wieder auf die unmittelbaren Familienumstände an, darauf, wie die Familie lebt, was innerhalb der Familie üblich ist, was innerhalb der Familie "mit vernünftigem Aufwand" gemeint ist.
Wir bitten Sie daher, der Mehrheit zu folgen und die Einzelanträge abzulehnen. Sie nehmen zu einem grossen Teil Sachverhalte auf, die im Gesetz bereits an anderer Stelle geregelt sind.