Gross Jost · Nationalrat · 2001-12-13
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Wenn die Mehrheit der Kommission - und zwar die grosse Mehrheit - Ihnen beantragt, diesen Antrag abzulehnen, dann nicht, weil sie der Auffassung ist, Transparenz sei in diesem Bereich nicht notwendig. Ich möchte aber daran erinnern - insofern rennt Herr Stahl offene Türen ein -, dass wir das Wahlrecht ausdrücklich in Artikel 42 Absatz 1 verankert haben, dass wir auch ausdrücklich verankert haben, dass der Assistenzbedarf ambulant und in den stationären Einrichtungen einheitlich abgeklärt werden soll. Wir haben ein bisschen die Vermutung, dass das Alternativprojekt Stahl hier Aufwendungen bei den kollektiven Leistungen einsparen will, dass also Heimplätze gestrichen werden sollen. Da muss ich Ihnen einfach zwei Zahlen in Erinnerung rufen: Diese Wohnheimplätze sind aktuell so zusammengesetzt, dass sie 4422 psychisch Behinderten dienen, 11 910 geistig Behinderten und nur 2237 körperlich Behinderten. Sie sehen also, diese Wohnheimplätze sind vor allem für psychisch und geistig Behinderte ungeheuer wichtig. Es wäre verantwortungslos, durch einen Abbau im Bereich der kollektiven Leistungen dieses Leistungsangebot infrage zu stellen.
Nun zum Antrag konkret: Wir sind der Auffassung, Herr Stahl, dass das, was Sie in Absatz 1 regeln, nämlich diese Transparenzpflicht, sinnvollerweise im Verordnungsrecht geregelt werden sollte. Dort hat es seinen Platz; dort hat es seine Berechtigung. Wir weisen Sie darauf hin, dass Absatz 2 doch im Wesentlichen mit dem bereits verabschiedeten Artikel 73 Absatz 4 in der bundesrätlichen und in der Fassung der Mehrheit übereinstimmt. Schliesslich ist auch das Genehmigungsrecht des Bundes in Bezug auf die Bedarfsplanung, Herr Stahl, schon in Artikel 73 Absatz 4 der bundesrätlichen und der Fassung der Mehrheit, wie Sie sie verabschiedet haben, geregelt. Ich denke also, das Anliegen, das Sie hier vortragen, ist begründet, aber es ist weitgehend erfüllt, und dort, wo es nicht erfüllt ist, hat eben die Mehrheit in diesem Rat entschieden, dass sie das Alternativprojekt Stahl nicht unterstützt.