Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2001-12-13
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-13
Wortprotokoll
Ich bin etwas überrascht worden, dass die Mehrwertsteuergesetzgebung einerseits und das Bundesgesetz betreffend die Überweisung von Mitteln des Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung in die Invalidenversicherung (00.014, Vorlage 3) andererseits zusammen behandelt werden. Denn bei der Mehrwertsteuer geht es um eine damit verbundene obligatorische Volksabstimmung, und hier geht es um ein Bundesgesetz.
Ich habe ja hierzu noch einen Minderheitsantrag eingereicht, den zu begründen Sie mir nun Gelegenheit geben. Die Minderheit beantragt Ihnen bei diesem Bundesgesetz bezüglich der zu überweisenden Mittel, 3 Milliarden Franken von den knapp 4 Milliarden Franken, die im Zeitpunkt der Überweisung, also zu Beginn 2003, in der EO sein werden, an die Invalidenversicherung zu überweisen. Ich habe mich bezüglich dieser 1,5-Milliarden-Franken-Transfers - wie der Bundesrat und die Mehrheit es vorschlagen - immer dagegen gewehrt, dass vor dem Abschluss der Revision der Erwerbsersatzordnung und der IV Verschiebungen im Beitragsbereich vorgenommen werden. Nun aber sind diese Revisionen abgeschlossen; der Zeitpunkt ist da, hier Ordnung zu schaffen. Es ist eine Ordnung anzustreben, die einerseits die EO sichert und die andererseits der IV für die kommenden Jahre, soweit das vernünftig ist, eine sicherere finanzielle Grundlage gibt. Mit dem Mehrwertsteuerbeschluss - das ist kaum zu umgehen - sehen wir die Möglichkeit, die IV wieder ins finanzielle Gleichgewicht zu bringen. Nachdem man den Bedarf der EO mit der Revision kennt, ist es sinnvoll - um dann nicht die Schulden in der IV tilgen zu müssen -, die Mittel zu verschieben, die dort nicht mehr gebraucht werden. Wie gesagt, der Fondsbestand beträgt gegen 4 Milliarden Franken. Es ist also problemlos möglich, die von mir beantragten 3 Milliarden Franken in die IV zu verschieben. Damit wird Artikel 28 des Erwerbsersatzgesetzes mit einbezogen, der ja vorschreibt, dass als Reserve mindestens eine halbe Jahresausgabe vorhanden sein soll. Mit der "Armee XXI" ist zudem mit einem um etwa 100 Millionen Franken reduzierten Bedarf zu rechnen.
Es gibt noch eine Motion Engelberger (01.3522), wonach die Rekruten besser entschädigt werden sollen. Aber auch das macht nicht so viel aus, dass die EO-Rechnung aufgrund dieses Minderheitsantrages aus dem Gleichgewicht geraten könnte. Stattdessen wird die Ausgangslage für die Invalidenversicherung verbessert, und es ist möglich, die IV mit einem gleich hoch bleibenden Mehrwertsteueranteil zu sichern. Das ist gewiss vernünftig.
Es könnte nun der Verdacht aufkommen, wir wollten damit das Projekt der Mutterschaftsversicherung verhindern. Ich möchte aber festhalten, dass es in keiner Art und Weise darum geht. Es ist bekannt, dass wir gegen die Mutterschaftsversicherung sind, aber wenn Sie ein solches Projekt lancieren, dann seien Sie doch so ehrlich und schaffen Sie für diesen neuen Zweig auch eine neue Finanzierung. Die Finanzierung der vorgesehenen Mutterschaftsversicherung durch die EO wird für ein paar wenige Jahre ausreichen, dann brauchen Sie dort wieder neue Mittel.
Die Gesamtsicht, wie sie von Herrn Hess Peter gewünscht wird, ist das, was hier die Mehrheit vertritt, auch nicht. Das möchte ich klar festhalten.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit zuzustimmen.
Sie haben mit dem Eventualantrag Borer die Möglichkeit, statt diese 3 Milliarden Franken zu verschieben, bei 1,5 Milliarden zu bleiben und dafür den Beitragssatz in der Erwerbsersatzordnung auf 0,2 Prozent zu senken. Herr Borer wird diesen Eventualantrag hier auch noch begründen. Es handelt sich um ein Anliegen, das ja von freisinniger Seite schon früher gefordert worden ist. Ich hoffe, Sie werden uns hier [PAGE 1978] unterstützen. Sie können also wählen, ob Sie 3 Milliarden Franken verschieben oder aber den EO-Satz um 0,1 Prozentpunkte senken wollen. Ich möchte Sie bitten zu wählen.