Walter Hansjörg · Nationalrat · 2012-09-26
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-26
Wortprotokoll
Art. 71
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
...
bbis. zusätzlich einen abgestuften Beitrag nach Anteil Mähwiesen in Steillagen;
...
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Antrag der Minderheit
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini, Schelbert)
Abs. 2
... wird, wobei Sömmerungsbeiträge unter der Voraussetzung der täglichen Tierkontrolle oder anderer geeigneter Schutzmassnahmen ausgerichtet werden.
[VS]
Antrag der Minderheit
(Ritter, Baader Caspar, Darbellay, de Buman, Flückiger Sylvia, Hassler, Hausammann, Marra, Müri, Rime, Rösti)
Abs. 4
Der Bundesrat richtet Alpungsbeiträge für Tiere aus, die traditionsgemäss auf im Ausland bewirtschafteten Flächen gesömmert werden.
[VS]
Antrag Schläfli
Abs. 1
Zur Erhaltung einer offenen und vielfältigen Kulturlandschaft ...
a1. einen Basisbeitrag je Hektare zur Abgeltung der vielfältigen Kulturlandschaft;
...
Schriftliche Begründung
Der Landschaftsschutz ist eine Aufgabe der Landwirtschaft, welche in Artikel 104 der Bundesverfassung verankert ist. Heute wird diese allgemeinwirtschaftliche Aufgabe hauptsächlich durch den allgemeinen Beitrag pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche abgegolten. Im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 wird dieser gestrichen und teilweise durch Kulturlandschaftsbeiträge ersetzt. Dieser neue Beitrag strebt in der vom Bundesrat formulierten Version die Aufrechterhaltung einer offenen Kulturlandschaft und das Verhindern von Waldeinwuchs an, insbesondere in Gebieten mit schwierigen klimatischen oder topografischen Bedingungen. Die Ausrichtung dieser Beiträge wird demnach auf die Hügel- und Bergzonen beschränkt. Gemäss Bundesrat kann die Aufrechterhaltung einer offenen Landschaft mit gegenüber heute deutlich tieferen Beträgen sichergestellt werden. So wird ein grosser Teil der heutigen Flächenbeiträge mit der Agrarpolitik 2014-2017 für Übergangsbeiträge eingesetzt. Dieser schnelle Wechsel schwächt die Pflege der Kulturlandschaft in der Schweiz, insbesondere im Talgebiet, und vernachlässigt einen wichtigen Aspekt unserer Landschaft, nämlich ihre Vielfalt. Der Grossteil der Schweizer Bevölkerung lebt in der Talzone. Daher ist es sehr wichtig, eine vielfältige und offene Landschaft auch in den Talregionen zu erhalten, zum direkten und beinahe täglichen Nutzen der grossen Mehrheit der Schweizer Bevölkerung. Die vorgeschlagene Anpassung erlaubt eine teilweise Entgeltung der Landwirtinnen und Landwirte bei Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises und eine Abfederung der daraus entstehenden Mehrkosten. Wenn auch in der Schweiz 98 Prozent der Betriebe mit dem ökologischen Leistungsnachweis konform sind, ist dies anderswo in der Welt nicht selbstverständlich. Im Rahmen der Revision der gemeinsamen Agrarpolitik der EU wird die Einführung von Anforderungen, die in mancher Hinsicht weniger zwingend sind als der ökologische Leistungsnachweis, vehement kritisiert. Der ökologische Leistungsnachweis hat ausserdem eine positive Auswirkung auf die Landschaftsvielfalt; z. B. sind in der Fruchtfolge mindestens vier Kulturen gefordert, 7 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche müssen mit ökologischen Ausgleichsflächen kompensiert werden, und in Bezug auf den Bodenschutz sind gewisse Anforderungen zu befolgen. Durch diesen Ansatz können die Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Landschaft objektiv, einfach und mit sehr wenig administrativem Aufwand abgegolten werden. Somit kann die schwierige Frage "Welche Landschaft verdient Unterstützung?" umgangen werden, da der ökologische Leistungsnachweis für die Ausrichtung des Basisbeitrages für die Kulturlandschaft genügt. In diesem Sinne ist es wichtig, den Zweck der Kulturlandschaftsbeiträge näher zu definieren. Diese sollen nicht nur der Erhaltung einer offenen Landschaft dienen, sondern auch die Vielfältigkeit fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, einen Hektarbeitrag für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche in der Schweiz hinzuzufügen. Die Finanzierung dieses Beitrages kann über einen Transfer der Mittel, ausgehend vom Übergangsbeitrag, erfolgen.
[VS]
Art. 71
Proposition de la majorité
Al. 1
...
bbis. en plus, une contribution échelonnée selon la part en prairies de fauche en forte pente;
...
Al. 2, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
[VS]
Proposition de la minorité
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini, Schelbert)
Al. 2
... d'estivage; mais les contributions d'estivage ne sont octroyées que si un contrôle quotidien des animaux est effectué ou que si d'autres mesures de protection appropriées sont prises.
[VS]
Proposition de la minorité
(Ritter, Baader Caspar, Darbellay, de Buman, Flückiger Sylvia, Hassler, Hausammann, Marra, Müri, Rime, Rösti)
Al. 4
Le Conseil fédéral alloue des contributions d'alpage pour les animaux qui sont estivés, par tradition, sur des surfaces exploitées à l'étanger.
[VS] [PAGE 1691]
Proposition Schläfli
Al. 1
... de maintenir un paysage cultivé ouvert et diversifié. Ces ...
a1. une contribution de base par hectare pour rémunérer la diversité du paysage;
...