Vogler Karl · Nationalrat · 2012-09-26
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-26
Wortprotokoll
Vom Kommissionssprecher und von der Kommissionssprecherin wurde eingehend ausgeführt, dass die RK-NR in seltener Einstimmigkeit beschlossen hat, die Motion Stadler Hansruedi abzulehnen und der parlamentarischen Initiative Egerszegi-Obrist sowie den Standesinitiativen Aargau und Basel-Landschaft keine Folge zu geben.
Die CVP/EVP-Fraktion schliesst sich dieser Meinung grossmehrheitlich an - dies nicht zuletzt aufgrund des überzeugenden Berichtes des Bundesrates "Palliative Care, Suizidprävention und organisierte Suizidhilfe" vom Juni 2011. Unsere Fraktion teilt die Meinung des Bundesrates, dass Missbräuche bei der Suizidhilfe, beispielsweise die Suizidhilfe bei nichturteilsfähigen Menschen, die Abgabe von Natrium-Pentobarbital ohne ärztliche Verschreibung oder etwa gewinnorientiertes Handeln, mit den heutigen gesetzlichen Bestimmungen wirksam bekämpft werden können. Auch wenn das geltende Recht keine besonderen Bestimmungen über Suizidhilfeorganisationen enthält, bilden Artikel 115 StGB, zusammen mit den anderen Artikeln zu den strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben, namentlich den Artikeln 111ff. StGB, und weiter auch das Heilmittelgesetz, das Betäubungsmittelgesetz und die standesrechtlichen Regeln der FMH und der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften ausreichende Instrumente, um gegen entsprechende Missbräuche vorgehen zu können.
Im Gegenteil - eine weiter gehende Regelung der Suizidhilfe beinhaltet die Gefahr, dass die betreffenden Organisationen quasi amtlich anerkannt und legitimiert würden und der Staat gleichzeitig mindestens eine gewisse Verantwortung für diese Organisationen bzw. deren Handeln hätte. Damit verbunden wäre gleichsam die Relativierung des Grundsatzes der Unantastbarkeit menschlichen Lebens. Solches darf nicht sein und ist abzulehnen.
Auf der anderen Seite begrüsst unsere Fraktion ausdrücklich, dass sich der Bund im Rahmen seiner Kompetenzen, auch zusammen mit den Kantonen und den betroffenen Kreisen, noch stärker für die Suizidhilfe und die Weiterentwicklung der Palliativmedizin und -pflege einsetzt. Die entsprechende Thematik wird insbesondere auch im Zuge der demografischen Entwicklung immer wichtiger.
Zusammengefasst darf mit Befriedigung festgestellt werden, dass die sich über Jahre hinziehende intensive Auseinandersetzung mit der Thematik zu einem breiten Konsens geführt hat. Dieser Konsens bedurfte aber dieser langen Zeit wie auch der entsprechend eingehenden Diskussion.
Ich ersuche Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen bzw. der parlamentarischen Initiative und den Standesinitiativen keine Folge zu geben.