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Schenker Silvia · Nationalrat · 2012-09-26

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-26

Wortprotokoll

In der Einigungskonferenz von heute Morgen wurde in Bezug auf Artikel 112b ein sogenannter Kompromissvorschlag gemacht, der eine Brücke zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat schlagen sollte. Der Kompromiss besteht darin, dass der Pilotartikel nur während zwei Jahren gelten soll. Das ist aus unserer Sicht kein Kompromiss. Wir sind grundsätzlich gegen diesen Artikel, weil wir grundsätzliche staatspolitische Bedenken haben.

Ich wiederhole mich, will es aber trotzdem noch einmal festhalten: Wir geben mit diesem Artikel 112b die Kompetenz für die Gesetzgebung beim Asylverfahren, beim Wegweisungsverfahren und bei den Fragen der Finanzierung aus der Hand. Wir hätten als Gesetzgeber die Pflicht, einen solchen Delegationsartikel so eng wie möglich zu formulieren. In den [PAGE 1678] Kommissionen war immer wieder die Rede davon, man wolle ausschliesslich bei der Beschwerdefrist und bei Fragen des Rechtsschutzes vom geltenden Recht abweichen. Wir schreiben aber etwas anderes in den Gesetzesartikel. Es ist noch nicht klar, wie dieses sogenannte beschleunigte Verfahren in Zukunft aussehen wird. Es liegt kein Verordnungsentwurf vor. Dennoch sollen wir den Artikel in die dringliche Gesetzesvorlage aufnehmen. Die Art und Weise, wie dieser Artikel in die Vorlage aufgenommen wurde, ist höchst unbefriedigend. Es gab wenig Zeit für die Beratung, wenig Wissen über die effektiven Pläne, wenig Auseinandersetzung mit den staatspolitischen Folgen dieses Entscheids. Was ebenfalls sehr störend ist: Es gab keine Diskussion über die präjudizielle Wirkung dieses Artikels.

Ich stelle Ihnen namens der Minderheit den Antrag, den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen. Die Minderheit der Einigungskonferenz gegen Artikel 112b war grösser, als dies aus der Fahne hervorgeht. Eine Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz hat zur Folge, dass damit die ganze Vorlage 3 abgelehnt wird. Ein Teil der Minderheit, die für die Streichung von Artikel 112b ist, wollte das Projekt nicht gefährden. Für mich und die anderen Unterzeichnenden ist das kein Hinderungsgrund. Für uns enthält die Vorlage 3 mehrere Bestimmungen, die wir nicht akzeptieren und die wir in der Beratung dauernd bekämpft haben. Es gibt aus Sicht der Minderheit keinen Grund, die Vorlage zu unterstützen.

Ich bitte Sie, unserem Minderheitsantrag zu folgen und den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen.