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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-17

Wortprotokoll

Die Antwort lautet wie folgt: Die Asylsuchenden aus Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien verfügen fast ausnahmslos über gültige Reisedokumente, welche eine umgehende Rückkehr in den Heimatstaat ermöglichen. Seit Beginn der Sofortmassnahmen zur beschleunigten Behandlung von Asylgesuchen aus den visumbefreiten europäischen Staaten am 20. August 2012 haben sich insgesamt 285 Personen für eine freiwillige Ausreise angemeldet, 234 Personen sind bereits ausgereist. Bei renitenten Personen können im Bedarfsfall begleitete Rückführungen organisiert werden.

Wenn keine gültigen Reisedokumente vorliegen, wird die Identifizierung der betreffenden Personen gemäss Rückübernahmeabkommen eingeleitet. Die durchschnittliche Dauer der Papierbeschaffung mit den erwähnten drei Staaten liegt bei höchstens 30 Tagen. Das BFM führt in den kommenden Wochen mit den erwähnten Staaten Expertentreffen zur weiteren Beschleunigung der Rückkehrverfahren durch.

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