Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-12-14
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-12-14
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates ebenfalls, die Motion abzulehnen.
Die Motion verlangt, dass der Bund einen angemessenen Anteil an Investitionskosten zu übernehmen habe, die den Gemeinden bei der Sanierung oder dem Neubau von Schiessanlagen entstehen, die aufgrund von Umweltschutzauflagen saniert oder neu erstellt werden müssen. [PAGE 1984]
Einen Teil dieser Kostenfolgen aus Umweltschutzauflagen, nämlich die Problematik der Bodenbelastung, ist über das Postulat Heim 00.3702 erledigt. Hier hat der Bundesrat den Auftrag entgegengenommen zu prüfen, inwieweit man belasteten Gemeinden entgegenkommen kann.
Aber nun geht es noch um den Lärm. Der Kommissionssprecher hat die Situation unseres Erachtens korrekt dargestellt, dem habe ich nichts mehr beizufügen. Weit über 75 Prozent der Schweizer Gemeinden haben dieses Problem in den letzten fünfzehn Jahren gelöst. Gerade bei der entsprechenden Anlage in Alpnach wurde, weil hier etwas speziellere Verhältnisse vorliegen, eine befristete Verlängerung bis zum 31. März 2005 gewährt. Jetzt aber in der Zwischenzeit noch Kosten zu übernehmen, das wäre effektiv ein Affront für sämtliche Gemeinden und Vereine, die dieses Problem in der Zwischenzeit gelöst haben.
Dies umso mehr, als der Verursacher, wie korrekt ausgeführt worden ist, nicht der Bund, sondern effektiv die Lärmquelle ist. Nach einer langen Übergangsfrist verlangt man nun gestützt auf die vom Volk genehmigten Gesetzesgrundlagen eine entsprechende Sanierung. Gerade weil es in einzelnen Gemeinden Probleme geben kann, wurde eine entsprechend lange Übergangsfrist angesetzt. Fünfzehn Jahre liegen im üblichen Planungshorizont des Raumplanungsgesetzes, also kann auch nicht argumentiert werden, dass mit dieser Auflage eine zu kurze Frist verbunden gewesen wäre. Die Entwicklung ist im Übrigen die, dass sich die Gemeinden mehr und mehr in regionalen Anlagen zusammenfinden, damit auch das Lärmproblem weitgehend in den Griff zu bekommen ist und gelöst wird. Dieser Entwicklung wollen wir mit einer Annahme der Motion nicht entgegentreten, im Gegenteil: Das ist gerade auch für das langfristige Überleben des Schiesswesens von zentraler Bedeutung.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion in Übereinstimmung mit einer deutlichen Mehrheit Ihrer Kommission abzulehnen.