Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-09-17
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-17
Wortprotokoll
In diesem Saale gäbe es mit Sicherheit Einstimmigkeit bei der Frage, ob Asylbewerberinnen oder Asylbewerber, die von einem Nichteintretensentscheid betroffen sind - entweder aus Gründen des Dubliner Abkommens oder aus dem Grund, weil sie aus einem verfolgungssicheren Staat stammen -, in Bundeszentren untergebracht werden müssen oder nicht. Niemand ist der Auffassung, dass es gut sei, dass diese Personen auf die Kantone und damit auf die Gemeinden verteilt werden müssen. Alle wünschen die Unterbringung in bundeseigenen Anlagen und Bauten. Deshalb haben wir in der vergangenen Sommersession diesen Beschluss grundsätzlich gefasst.
Nun hat dieser Entscheid nirgends, weder auf Gemeinde- noch auf Stadtebene, das Kopfschütteln hervorgerufen, das vorhin vom Sprecher der SVP-Fraktion angesprochen worden ist. Ich bin im Vorstand des kantonalen Einwohnergemeindeverbandes, ich bin im Vorstand des Schweizerischen Städteverbandes, ich habe engen Kontakt zum Schweizerischen Gemeindeverband, ich bin Präsident der parlamentarischen Gruppe Kommunalpolitik - nirgends hätte ich vernommen, dass dieser Grundsatz von den Gemeinden und Städten nicht erwünscht wäre. Der Städteverband hat explizit am 12. Juni 2012 Zustimmung signalisiert.
Nun geht es um die Frage der Verlängerung von einem auf drei Jahre. Dieser Beschluss ist publik geworden nach dem Entscheid des Ständerates. Aus keinem der zitierten Kreise und Verbände ist irgendeine negative Reaktion erfolgt, von keiner dieser Organisationen, die ich vorhin erwähnt habe. Die SPK-SR hat den Entscheid betreffend drei Jahre ohne Gegenstimme gefällt. Der Ständerat als Plenum hat diesen Entscheid ohne Gegenstimme mit 14 zu 10 Stimmen gefällt, und unsere Kommission hat die beiden Minderheitsanträge abgelehnt. Es geht um das, was vorhin schon mehrfach erwähnt worden ist: um eine wirtschaftliche Lösung, die eben besser möglich ist für drei Jahre als für ein Jahr.
Wir haben uns in der Kommission erkundigt, wie sich eine Gemeinde oder ein Nachbar, eine Nachbarin einer solchen Anlage gegen eine solche Nutzung wehren kann. Ein eigentliches Rechtsmittel dagegen besteht nicht. Es wird keine Verfügung geben, die anfechtbar ist. Aber Gemeinden oder Bürger, die aktiv legitimiert sind, können je nach kantonalem Recht an ein Gericht oder an den kantonalen Regierungsrat ein Gesuch um eine vorsorgliche Massnahme stellen, das bzw. der dann ein einstweiliges Umnutzungsverbot erlässt; dies, weil das Ermessen von Absatz 2 überschritten ist, weil [PAGE 1429] es sich eben nach Auffassung der Gemeinde oder der legitimierten Nachbarschaft um eine erhebliche bauliche Massnahme handelt. Diese Instanz wird dann prüfen, ob diese Massnahme erheblich oder nicht erheblich ist. Ist sie erheblich, wird ein Umnutzungsverbot erlassen, gegen das wiederum der Bund Beschwerde erheben kann. Kommt die angerufene Behörde zum Schluss, es sei keine erhebliche bauliche Massnahme, dann wird sie das Feststellungsgesuch ablehnen. Das ist der Rechtsweg für die Nachbarn oder die betroffenen Gemeinden.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen, in beiden Fällen der Mehrheit zu folgen.