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Fehr Hans · Nationalrat · 2012-09-17

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-17

Wortprotokoll

Wir bitten Sie, die Minderheit I zu unterstützen. Es geht im Wesentlichen um Absatz 3. Es geht hier um das Unwesen der Abgangsentschädigungen. Es heisst zwar im Titel etwas beschönigend "Massnahmen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses". Gemeint sind Abgangsentschädigungen, und da geht es wirklich um ein Unding, um ein Unwesen.

Die Minderheit I will erstens, dass Abgangsentschädigungen grundsätzlich weder vereinbart noch ausgerichtet werden können. Zweitens sehen wir aber ein, dass es Ausnahmefälle geben kann, und da sagen wir: "In ausserordentlichen Fällen kann der Bundesrat Entschädigungen genehmigen", natürlich auf Antrag des entsprechenden Departementes.

Ich bitte Sie, Absatz 3 in der Fassung des Bundesrates genau anzuschauen. Das ist ein schwammiges Konstrukt, das unbrauchbar ist. Es heisst nämlich in Buchstabe a, dass der Arbeitnehmer eine Entschädigung bekommt, wenn er in einem Beruf arbeitet, "nach dem keine oder nur eine schwache Nachfrage besteht". Es gibt da den Begriff der sogenannten Monopolberufe. Was ist das, ein Beruf, "nach dem keine oder nur eine schwache Nachfrage besteht"? Zum Beispiel fällt ein Instruktionsoffizier, der die Ausbildung für ein bestimmtes Waffensystem durchführt, das nach zwanzig Jahren ausläuft, ganz sicher darunter. Es ist ein Unsinn, dass so jemand eine Abgangsentschädigung bekommt.

Oder nehmen Sie Buchstabe b. Es bekommt jemand eine Entschädigung, wenn "das Arbeitsverhältnis lange gedauert oder die Person ein bestimmtes Alter erreicht hat". Was bedeutet das konkret? Das ist schwammig und unklar geregelt. Das sollten wir in dieser Art nicht annehmen.

Dann kommt noch Absatz 4: "Die Ausführungsbestimmungen können für weiteres Personal ... eine Entschädigung vorsehen." Was bedeutet "weiteres Personal"? Das ist völlig unklar und sehr schwammig formuliert. Theoretisch könnte man sagen, dass das "weitere Personal" das ganze Bundespersonal sei; das kann ja nicht der Sinn der Sache sein.

Wir bitten Sie darum mit der Minderheit I, dass generell keine Abgangsentschädigungen mehr vereinbart und ausgerichtet werden können - mit ein paar Ausnahmen, die es geben kann und die dann der entsprechende Bundesrat beantragen muss. Logischerweise fallen dann die Absätze 4 bis 6 weg. Wir bitten Sie daher, diese zu streichen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Minderheit I.