Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-17
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-17
Wortprotokoll
Wir haben eine Revision des Bundespersonalgesetzes vor uns, mit der der Bundesrat eine Modernisierung und eine weitere Annäherung an das Obligationenrecht anstrebt. Es gibt mehr Handlungsspielraum, mehr Flexibilität. Es ist im Interesse der Arbeitnehmenden, es ist aber auch im Interesse des Arbeitgebers.
Es ist so, wie Sie gesagt haben, Herr Nationalrat Fehr: Im Jahre 2006 wurde im Bundesrat einmal ein Antrag eingebracht, vollständig auf das OR umzustellen. Der Bundesrat hat sich dann aber entschieden, das Bundespersonalgesetz anzupassen und zuerst eine Personalstrategie zu entwickeln. Das haben wir gemacht: Wir haben Ihnen die Personalstrategie letztes Jahr vorgelegt und dann, gestützt darauf, die Arbeiten am Bundespersonalgesetz weitergeführt.
Das Bundespersonalgesetz liegt nun vor. Ich möchte darauf hinweisen, dass es ein Rahmengesetz ist, das sehr viel Flexibilität ermöglicht; ein Rahmengesetz darum, weil es nicht nur die zentrale Bundesverwaltung betrifft, sondern auch die Aussenbetriebe, wenn Sie so wollen - SBB, Publica und ETH. Das ist auch der Grund, warum man das Lohnsystem, die Arbeitszeiten und die Arbeitsbedingungen nicht bereits im Bundespersonalgesetz einbauen kann. Ein Mitarbeiter der SBB hat andere Bedingungen und andere Bedürfnisse als ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Zentralverwaltung. Dem trägt man optimal Rechnung.
Die Vernehmlassung zu dieser Revision wurde vor drei Jahren durchgeführt. Wir hatten dann eine Projektverzögerung, weil wir zuerst die Personalstrategie entwickeln wollten, die wir dann, ich habe es gesagt, 2010 verabschiedet haben.
Ich möchte kurz auf einige wenige, mir wichtig scheinende Änderungen eingehen. Wir haben eine flexiblere Auflösung der Arbeitsverhältnisse vorgesehen, und ich denke, das ist auch wichtig. Es werden weiterhin Kündigungsgründe aufgezählt, aber sie werden nicht mehr abschliessend im Gesetz geregelt. Das gibt uns die Flexibilität, die wir als Arbeitgeber Bund brauchen.
Dann sehen wir bei unverschuldeter Kündigung eine Unterstützung der betroffenen Angestellten vor, die nicht mehr nur auf Weiterbeschäftigung fokussiert, sondern auch andere Möglichkeiten eröffnet: Umschulungen, Outplacements oder Stellenvermittlungen.
Bei ungültigen Kündigungen ist anstelle der Weiterbeschäftigung neu eine Entschädigung vorgesehen - auch das eine vorteilhafte Regelung, auch für die Arbeitgeberin Bundesverwaltung. Wir haben gesehen, dass sich die bisherigen Verfahren als umständlich und langwierig erwiesen haben, und wir haben auch gesehen, dass in Kündigungsverfahren die Situation für beide Parteien - die Mitarbeiter und den Arbeitgeber - schwierig ist. Und vor allem auch haben wir gesehen, dass während solcher Verfahren vakante Stellen nicht mehr besetzt werden können, was dann zu Zusatzaufgaben für die verbleibenden Mitarbeiter führt. Hier haben wir mehr Flexibilität, gerade auch im Sinne der Privatwirtschaft, im Sinne des Obligationenrechtes.
Mit der Schaffung des Bundesverwaltungsgerichtes haben wir in den meisten Rechtsgebieten das erstinstanzliche interne Beschwerdeverfahren abgeschafft. Das haben wir auch hier vorgesehen. Bisher gab es ein internes Beschwerdeverfahren, dann das Bundesverwaltungsgericht, und das führte zu Verzögerungen bei solchen Prozessen, in denen man sich ja eigentlich letztlich auch trennen möchte.
Zugunsten der Arbeitnehmenden haben wir zusätzliche Datenschutzbestimmungen aufgenommen. Dann haben wir, das wurde vermerkt, eine gesetzliche Grundlage für den Elternurlaub geschaffen, den wir heute bereits auf Verordnungsstufe haben, der aber keine gesetzliche Grundlage hat. Wir haben eine Regelung für die Finanzierung der beruflichen Vorsorge aufgenommen, die nun flexibler sein soll. Wir sehen die Möglichkeit einer überparitätischen Finanzierung vor, und zwar durchgehend, nicht wie heute nur eingeschränkt. Und dann haben wir ein Anliegen, das vor allem Frau Nationalrätin Heim, aber auch andere Mitglieder aus dem Rat immer wieder vorgebracht haben, aufgenommen: Wir haben die Möglichkeit vorgesehen, den Rentenbeziehenden neben dem Teuerungsausgleich auch eine einmalige Zulage zu gewähren.
Die Änderung des Bundespersonalgesetzes hat keinen direkten finanziellen Mehrbedarf zur Folge. Wie gesagt wurde, ist es ein guter Kompromiss, den wir Ihnen vorlegen: Wir haben intensiv diskutiert, auch konstruktiv gestritten, und das ist das Ergebnis. Ich meine, beide Seiten, sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Bund als Arbeitgeber, können und sollen dahinterstehen.
Vielleicht noch zur speziellen Situation der öffentlichen Hand: Man kann schon immer wieder darüber diskutieren, nicht nur auf Bundesstufe, sondern auch auf Kantonsstufe, ob die öffentliche Hand sich mit Bezug auf die Arbeitsverhältnisse total auf das OR ausrichten bzw. die entsprechenden Regelungen übernehmen solle. Das würde aber mit anderen Worten auch bedeuten, dass man dann gewisse Möglichkeiten geben würde: Wir müssten dann mit jeder Berufsgattung in der öffentlichen Verwaltung Gesamtarbeitsverträge abschliessen. Es würde sich dann auch die Frage eines Streikrechts stellen, das ja gemäss OR möglich ist. Wir hätten da also noch ein paar Probleme zu bewältigen. Und vor allem würden wir dem nicht Rechnung tragen, was ein Arbeitsverhältnis bei der öffentlichen Hand ausmacht, nämlich das spezielle Treueverhältnis, das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben.
Es trifft zu, was heute gesagt wurde: Wir haben sehr gute Mitarbeitende, und wir haben auch weniger gute Mitarbeitende. Das ist so, wie in der Privatwirtschaft auch. Aber dem können wir auch Rechnung tragen mit dem Lohnsystem, das wir heute haben. Wir haben die Möglichkeit, einen Leistungsbonus zu geben. Das schafft uns die Flexibilität, die wir brauchen, um besonders gute Mitarbeitende auch angemessen für ihre grosse Arbeit zu entschädigen. Im [PAGE 1441] Allgemeinen - und das werden alle, die schon mit der Verwaltung zusammengearbeitet haben, bestätigen können - arbeitet die Bundesverwaltung wirklich sehr gut.
Jetzt noch zu Herrn Romano: Sein Anliegen betreffend Mehrsprachigkeit wird selbstverständlich aufgenommen. Wir werden alles unternehmen, um die Motion im Rahmen des Möglichen umzusetzen. Und wir unternehmen auch bereits Anstrengungen, um den Posten des Delegierten für Mehrsprachigkeit gut zu besetzen und dann allenfalls auch neu einzuordnen. Also von daher sind wir auch hier unterwegs.
Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und sie dann auch im Sinne des Bundesrates zu verabschieden.