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Naef Martin · Nationalrat · 2012-09-17

Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-17

Wortprotokoll

Sie haben es von Kollegin Heim zu Beginn dieser Eintretensdebatte gehört: Es ist nicht so, dass diese Revision ein Wunsch des Bundespersonals oder seiner Verbände gewesen wäre - auch nicht der SP, selbstverständlich. Der grosse Schritt erfolgte mit der Abschaffung des Beamtenstatus 2001/02. Wir nähern uns jetzt noch ein bisschen mehr dem Obligationenrecht an. Dass wir vonseiten der SP diese Entwicklung mit Skepsis betrachten, ist Ihnen vermutlich klar.

Die Ausrichtung des Bundespersonalgesetzes auf Markt und Wettbewerb erhöht natürlich den Druck auf die Arbeitsbedingungen, namentlich bei unteren und mittleren Einkommen, während Flexibilisierungen bei den höheren Einkommen der Lohngerechtigkeit und der Gleichbehandlung entgegenstehen können. Sie müssen ihnen nicht entgegenstehen, aber sie können ihnen entgegenstehen.

Der Schutz und die Prinzipien des öffentlichen Rechtes haben weiterhin auch für die Beziehungen des Staates zu seinen Angestellten - nicht nur zu seinen Bürgerinnen und Bürgern - zu gelten. Es geht um die Form von Entscheiden, um rechtliches Gehör, um Willkürfreiheit und Rechtsschutz. Das besondere Treueverhältnis des Staatspersonals - nicht nur gegenüber dem Staat als Arbeitgeber, sondern auch gegenüber dem Gemeinwesen oder der Gemeinschaft insgesamt - verlangt für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eine erhöhte Sorgfalt betreffend Rechtsstaatlichkeit, Legalitätsprinzip, Gleichbehandlung und Verhältnismässigkeit.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten können trotzdem hinter dieser Revision stehen, zum einen, weil die Revision das Resultat intensivster Verhandlungen mit den Personalverbänden und einer Einigung in den meisten Punkten ist - wir haben es gehört -, zum andern, weil auch konkrete Verbesserungen vorgesehen werden konnten. Es ist der Frau Bundespräsidentin gelungen, eine Form von Sozialpartnerschaft zu etablieren. Ich danke ihr ausdrücklich für die Offenheit und für die Bereitschaft, sich in diesen Dialog zu begeben.

Wir begrüssen die Schaffung einer formellen Gesetzesgrundlage für den Elternurlaub, die Vereinfachung der Verfahren, die Neuregelung bei der beruflichen Vorsorge. Wir bedauern einige Punkte; wir werden darauf zurückkommen. Wir empfehlen Ihnen aber, einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.

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