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preparatory:AB 179729

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2012-09-17

Wortprotokoll

Zu den Planungs- und Durchführungskosten: Das IOC operiert auf der Basis eines dualen Budgetsystems. Das eine Budget soll Klarheit geben über die Kosten der Durchführung; das ist das OCOG-Budget. Das andere Budget, das Non-OCOG-Budget, betrifft die Investitionen in die notwendige Infrastruktur und die Kosten der öffentlichen Sicherheit. Die vorläufigen Schätzungen im Bereich OCOG liegen bei 2,8 Milliarden Ausgaben und 1,5 Milliarden Einnahmen. Der Bundesrat wird der Bundesversammlung beantragen, dass sich der Bund mit maximal 1 Milliarde Franken am Defizit der Durchführung beteiligt. Die vorläufigen Schätzungen im Bereich Non-OCOG-Budget gehen von einem Betrag von 1,7 Milliarden aus. Davon entfallen 250 Millionen auf die öffentliche Sicherheit und knapp 1 Milliarde Franken auf den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Rund 500 Millionen Franken sind von privaten Investoren aufzubringen. Einzelheiten zu den Investitionen und Kostenfolgen der Olympischen Winterspiele Graubünden 2022 wird der Bundesrat in einer Botschaft an die Bundesversammlung darlegen.

Zu den Kandidaturkosten: Die ersten Kostenschätzungen für eine Kandidatur stützten sich auf ausgewiesene Werte der Kandidaturen von Sion, München und Annecy. Im Rahmen der Erarbeitung eines konkreten Kandidaturbudgets stellte sich heraus, dass diese Budgets nicht auf Vollkostenrechnungen beruhten. Das Kandidaturbudget Olympische Winterspiele Graubünden 2022 in der Höhe von 60 Millionen Franken beinhaltet den für eine international wettbewerbsfähige Kandidatur erforderlichen Aufwand. Als Dachverband des schweizerischen Sports leistet Swiss Olympic in Form von Sponsorbeiträgen 15 Millionen Franken an das Kandidaturbudget. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Verteilschlüssel - Bund 30 Millionen, Kanton 15 Millionen und Swiss Olympic 15 Millionen Franken - ist der Bedeutung des Projekts angemessen.