Lexipedia

Aeschi Thomas · Nationalrat · 2012-09-17

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-17

Wortprotokoll

Ich habe die Vertretung der vorliegenden Motion kurzfristig von Bruno Zuppiger übernommen und spreche für die SVP-Fraktion. [PAGE 1455]

Bei Beschaffungen oder Investitionen des Bundes kommt es immer wieder vor, dass daraus Folgekosten und Folgeaufträge entstehen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Doch der Entscheidende benötigt vor einem Entscheid betreffend eine Beschaffung oder eine Investition eine umfassende Information über die finanziellen Auswirkungen der Beschaffung. Eine solche Massnahme schafft in erster Linie Transparenz und führt zu einem fairen Wettbewerb unter den Anbietern.

Der Bundesrat argumentiert, dass es bereits das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und die entsprechende Verordnung gebe, welche Möglichkeiten enthalten würden, um die Folgekosten einer Beschaffung zu reduzieren bzw. transparent auszuweisen.

Die SVP-Fraktion stimmt dieser Argumentation aus drei Gründen nicht zu:

1. Massnahmen wie die vorausschauende Kalkulation oder die Schätzung der Aufträge, die in den 12 Monaten nach der Vergabe des ersten Auftrags vergeben werden sollen, genügen unseres Erachtens nicht, um eine faire Ausgangslage für alle Anbieter zu schaffen.

2. Im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und in der entsprechenden Verordnung werden lediglich Kann-Formulierungen verwendet, welche keineswegs zwingend erfüllt werden müssen.

3. Der Fall Insieme und weitere Fälle, wie sie in den letzten Wochen in den Zeitungen publik gemacht worden sind, zeigen exemplarisch, dass das heutige Gesetz nicht genügt, um Transparenz zu schaffen und einen fairen Wettbewerb unter den Anbietern zu ermöglichen.

Weiter argumentiert der Bundesrat, dass das Erstellen einer umfassenden, über den Anwendungsbereich des WTO-Abkommens hinausgehenden Statistik aufgrund dezentraler Beschaffungszuständigkeiten scheitere. Der Bundesrat schreibt, dass bei der Durchführung der Beschaffungen ein professionelles Controlling durchgeführt werde, doch muss man im Nachgang zur Insieme-Affäre fast etwas über diese Aussage schmunzeln. Hier setzt nämlich auch die gegenwärtige Kritik der Finanzdelegation wie auch der Finanzkommission an. Während Jahren hat sich der Bundesrat einem zentralen Beschaffungscontrolling verweigert - dieses hätte auch für Dienstleistungen gelten sollen, insbesondere für Beratungsdienstleistungen und für wissenschaftliche Studienaufträge -, obwohl ein solches seitens des Parlamentes schon seit Längerem gefordert wurde.

Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat das angekündigte zentrale Beschaffungscontrolling für Dienstleistungen auch im Fall einer Ablehnung dieser Motion zügig umsetzt. Gerade bei Dienstleistungen kommt es immer wieder zu grossen Folgekosten und Folgeaufträgen.

Da bei Weitem noch nicht klar ist, inwiefern der Bundesrat ein zentrales Beschaffungscontrolling einführen wird, welches auch für Dienstleistungen gilt, bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.