Müller Geri · Nationalrat · 2012-06-14
Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2012-06-14
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir bitte eine kurze Vorbemerkung. Es ist bemerkenswert, wie die Mehrheit des Parlamentes seit zwei Tagen versucht, Verschärfungen zu machen, im Prinzip, um zu verhindern, dass mehr Leute hierherkommen. Es geht in die Richtung, dass die Leute dabei behindert werden, gewisse Dinge zu machen, die Sie hinterher dann wieder einfordern, nämlich die Integration. Darum geht es auch bei diesem Block 9. Es ist bemerkenswert, dass man ein solches kiloschweres Dossier macht - ausgerechnet die Leute, die eigentlich gegen die Bürokratie kämpfen. Was wir hier regulieren, hat bürokratische Auswirkungen, insbesondere auf die Gemeinden, dessen müssen wir uns hier bewusst sein. Denn wenn diese Forderungen umgesetzt werden sollen, dann werden sie Leute anstellen müssen, um diesen ganzen Unsinn hier umzusetzen.
Aber vielleicht ist das Problem, dass man mit dieser Geschichte überfordert ist. Wenn man mit etwas überfordert ist, versucht man halt Details zu regeln, statt die grossen Linien zu sehen, nämlich das, was die Leute machen: Sie gehen von zu Hause weg, sie gehen ihren Rohstoffen nach ins reiche Europa; dies die Vorbemerkung.
Jetzt zu den einzelnen Artikeln: Die Minderheit II (Glättli) zu Artikel 83 Absatz 5 verlangt im Prinzip die Streichung der Frage der Heimat- und Herkunftsstaaten. Warum? Herr Glättli hat es vorhin ausgeführt; es ist sehr schwierig zu prüfen, was effektiv zu Hause passiert. Wenn dann Sicherheit da sein könnte, weil man zum Beispiel jemanden in eine andere Region setzen will, ist es nicht sicher, wie sich das Ganze dort entwickelt. Da zu verlangen, dass der Bund - nicht von sich aus: aufgrund von Erfahrungen - die Rückkehr in Herkunftsländer empfiehlt oder nicht empfiehlt, das ist schlicht und ergreifend nicht machbar. Hier wird etwas verlangt, was man nicht erreichen kann, als Asylsuchender nicht, aber auch nicht als Gemeinde. Es würde die Leute in eine Gefahr bringen, die wir ja eigentlich vermeiden möchten, weil wir das nicht weiterführen wollen.
Dann kommt in Artikel 84 Absatz 5 die Ausdehnung der Zeit, während der die Asylsuchenden hier sein müssen. Bis jetzt waren es fünf Jahre, unter Berücksichtigung der Integration usw. Die Leute wissen genau, dass sie sich hier fünf Jahre lang Mühe geben müssen. Jetzt erstreckt man das auf sieben Jahre; sieben Jahre unter den neuen Bedingungen, die wir jetzt im Verlauf dieser zwei Tage definiert haben, müssen sie etwas ausführen, was keiner von uns hier drin könnte.
Diese Ausdehnung auf sieben Jahre macht keinen Sinn, ausser dass wiederum die Bürokratie ausgebaut werden muss, verlängert werden muss. Es müssen Leute angestellt werden, die das kontrollieren, und dann hat man das Ziel erreicht. Ich weiss nicht, was diese Tortur noch soll und was [PAGE 1187] das dann am Schluss für einen Effekt hat. Es wird sicherlich nicht dazu führen, dass jemand nicht in die Schweiz kommt, wenn die Frist um zwei Jahre verlängert wird. Dann sagen Sie es doch lieber direkt, dass Sie diese Leute nicht wollen. Das müsste man dann ganz direkt sagen.
Dann zur Frage des Nachzuges der Ehegatten und der Kinder. Mein Gott! Wir wissen alle, wie das ist, wenn jemand in der Familie ist oder wenn jemand alleine ist, vor allem junge Männer. Die Familie übt einen Teil der sozialen Aufmerksamkeit, der sozialen Kontrolle aus. Hinterher sagen wir dann wieder, die Leute seien desintegriert. Wenn Sie diese Frist auch wieder verlängern, bringen Sie diese Leute in eine Phase hinein, wo sie unter sehr schwierigen Umständen leben, wo sie eben etwas machen könnten, was man ihnen dann wieder anlastet, was desintegrativ wirkt.
Ich bitte Sie also auch sehr, hier dieser Verlängerung nicht zuzustimmen und der Minderheit Heim zuzustimmen.