Fehr Hans · Nationalrat · 2012-06-14
Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-14
Wortprotokoll
Wie gestern schon, Herr Vischer, ist es eigentlich ein schlechtes Omen, nach Ihnen zu sprechen. Denn ich erlaube mir, das Gegenteil von dem zu sagen, was Sie gesagt haben.
Worum geht es bei diesem Beschwerdeverfahren eigentlich? Alle in diesem Saal drin - ich habe von keiner Ausnahme gehört, weder von rechts noch von links - sagen: Jawohl, wir wollen die Asylverfahren verkürzen, wir wollen sie massiv verkürzen, das dient allen. Nun, dann müssen Sie aber auch die Massnahmen beschliessen, die zu einer Verkürzung dieser Verfahren führen. Davon sehe ich nicht sehr viel.
Was sind nun die Massnahmen, die Sie beschliessen müssen? In erster Linie sind es die Anträge der Minderheit Blocher zu den Artikeln 104 und 105, um eben bei den Beschwerdeverfahren massiv eingreifen zu können. Die Rechtsstaatlichkeit bleibt gewahrt, aber man kann mit einem verwaltungsinternen Beschwerdedienst arbeiten, wie es früher der Fall war, vor der Asylrekurskommission und vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dann haben Sie eine klare Situation. Der Bundesrat hat sogar die Möglichkeit, Verfahrensvorschriften zu erlassen. Das ist gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht relativ schwierig, aber gegenüber einer verwaltungsinternen Beschwerdeinstanz kann er das machen. Das alles führt zu einer Straffung der Verfahren.
Ich bitte Sie, dazu Ja zu sagen. Das ist ein Angelpunkt des Ganzen, wenn Sie die Verfahren wirklich verkürzen wollen.
Falls Sie dem nicht zustimmen sollten, was ich als gravierenden Fehler empfinden würde, dann wäre die Alternative dazu die Minderheit Brand zu Artikel 109b: Wenn das Bundesverwaltungsgericht im Asylbereich schon Recht spricht, dann muss es wenigstens die Behandlungsstrategie des Bundesamtes für Migration verbindlich - darum geht es: verbindlich - berücksichtigen. Verbindlich zu berücksichtigen wäre also beispielsweise eine Prioritätensetzung - das ist etwas ganz Wichtiges -: Welche Gesuche kommen zuerst, welche später, welche noch später? Dem wäre dann als Alternative unbedingt zuzustimmen.
Wenn Sie bei Artikel 110a, wo der Antrag der Minderheit I (Blocher) gestellt ist, die Verfahren verkürzen wollen, Frau Bundesrätin und Herr Vischer, können Sie nicht noch den Rechtsschutz ausbauen. Das ist ein Widerspruch in sich. Sie können nicht eine unentgeltliche Rechtspflege, quasi einen Luxus, einführen und dann sagen, man wolle die Verfahren verkürzen. Da müssten Sie mir erst erklären, Herr Vischer, wie das gehen soll.
Zum Schluss: Selbstverständlich empfehle ich Ihnen bei Artikel 110a Absatz 2, den Antrag der Minderheit II abzulehnen. Es geht doch nicht an, dass man auch noch die Dublin-Verfahren mit Beschwerden stoppen kann. Das ist ein absoluter Widersinn. Dublin ist Dublin, und Dublin funktioniert angeblich, oder dann muss man es zum Funktionieren bringen und nicht die Verfahren mit Beschwerden stoppen.
Darum bitte ich Sie, den beiden Anträgen der Minderheit Blocher zu folgen, eventualiter auch Ja zur Minderheit Brand zu sagen und auf jeden Fall den Antrag der Minderheit II abzulehnen. Dann haben Sie etwas Kluges getan für eine Verfahrensbeschleunigung, die Sie ja alle gutheissen in der Asylfrage.