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Brand Heinz · Nationalrat · 2012-06-14

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-14

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 82 Absätze 1 und 2 des Asylgesetzes. Worum geht es in dieser Bestimmung? Es geht in dieser Bestimmung um die Finanzierung von Haftplätzen zur Umsetzung der ausländerrechtlichen Haft. Grundsätzlich wird ein erneutes Engagement des Bundes zur Finanzierung von neuen Haftplätzen in diesem Bereich sehr begrüsst. Es ist eine Tatsache, dass wir zusätzliche Haftplätze benötigen. Hier ist ein finanzielles Engagement des Bundes mehr als erwünscht.

Es geht bei diesem Minderheitsantrag nur um eine relativ kleine Differenz. Was will die Mehrheit? Sie will bei der Finanzierung der Hafteinrichtungen, dass diese eine bestimmte Grösse haben. Zweitens will sie nur eine Teilfinanzierung und nicht eine gänzliche Finanzierung durch den Bund vorsehen. Warum gibt es nun diesen Minderheitsantrag?

Die Realisierung von Haftplätzen ist ein schwieriges Unterfangen. Es ist noch viel schwieriger als die Beschaffung von Unterkunftsplätzen für Asylsuchende. Es ist viel schwieriger, es ist vor allem deshalb viel schwieriger, weil es auch mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Die Eröffnung von neuen Haftplätzen sollten wir deshalb nicht mit formellen Restriktionen erschweren. Die vom Bund geforderte Grösse ergibt sich meines Erachtens allein schon aus der Aufgabe selbst, aus der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung, dass eine Hafteinrichtung nur dann geführt und erstellt wird, wenn sie eben über eine gewisse Grösse verfügt. Wir sollten die Planung und Realisierung von neuen Hafteinrichtungen deshalb nicht an Grössenvoraussetzungen knüpfen. Eine solche Voraussetzung ist eine Erschwerung der kantonalen Aufgabe.

Dann noch zum zweiten Teil, zur Teilfinanzierung: Diese ist insbesondere mit Blick auf die rechtsgleiche Behandlung der Kantone abzulehnen. Bekanntermassen hat der Bund bei der Einführung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht in den Neunzigerjahren die damaligen Hafteinrichtungen vollumfänglich finanziert. Mit Blick auf die neue Realisierung von Haftplätzen ist deshalb unter dem Blick der rechtsgleichen Behandlung der Kantone erwünscht, dass auch diese neuen Haftplätze vollumfänglich durch den Bund finanziert werden.

Die volle Finanzierung rechtfertigt sich aus Überlegungen der Rechtsgleichheit einerseits, andererseits auch wegen der ohnehin in Aussicht genommenen sinnvollen betriebswirtschaftlichen Grösse dieser Einrichtungen.

Ich möchte Sie deshalb bitten, den Minderheitsantrag zu unterstützen und den Antrag der Mehrheit abzulehnen. Dies vor allem mit Blick auf die ohnehin schon äusserst schwierige Realisierung von zusätzlichen Haftplätzen.

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