Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2012-09-11
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-11
Wortprotokoll
In dieser Vorlage 3 geht es ja nicht nur um die inhaltlichen Änderungen, sondern auch und insbesondere um die Frage, welche dieser Änderungen dringlich vorzunehmen sind. Deshalb wurde, wie ich es verstanden habe, auch der entsprechende Nichteintretensantrag gestellt. Bevor ich aber auf diese zwei Aspekte eingehe, möchte auch ich mir erlauben, rückblickend auf die Asyldebatte, wie sie im Nationalrat geführt wurde, und im Hinblick auf unsere Diskussion von heute und morgen eine übergeordnete Vorbemerkung zu machen.
Die Schweiz gewährt Flüchtlingen Asyl, und die Schweiz bietet Schutzbedürftigen vorübergehenden Schutz. Wir haben, wie auch 141 andere Staaten, die Flüchtlingskonvention unterzeichnet. Das Asylgesetz, das hier revidiert wird, regelt neben der Asylgewährung und der Rechtsstellung der Flüchtlinge den vorübergehenden Schutz von Schutzbedürftigen in der Schweiz und auch deren Rückkehr. Diese Aufgabe des Schutzes von Menschen in oft ausserordentlichen, schwierigen Situationen verdient es, betont zu werden und auch nochmals präsent gehalten zu werden. Ich unterstreiche dies einerseits rückblickend auf die Debatte und auf gewisse Entscheide des Nationalrates, zum Beispiel betreffend Nothilfe, die ich klar ablehne, aber auch in Erinnerung an den Tonfall, der die nationalrätliche Debatte teilweise geprägt hat und den ich ebenfalls ablehne. Ich unterstreiche dies aber andererseits auch, weil ich - wie wir alle - die humanitäre Tradition, über die die Schweiz verfügt, hochachte und wertschätze. Wir haben diese Tradition, denke ich, heute Morgen mit dem Entscheid in Bezug auf die internationale Zusammenarbeit auch wieder betont.
Missbrauch zu bekämpfen ist kein Widerspruch zu diesen Aufgaben, ist auch kein Widerspruch zur humanitären Tradition. Die Bekämpfung von Missbrauch ist meines Erachtens sogar notwendig für die Glaubwürdigkeit unseres Asylwesens und ist auch notwendig, um die Ressourcen und Möglichkeiten eben jenen bieten zu können, die diesen Schutz benötigen. Genau diese Menschen sollen im Vordergrund der Diskussion stehen, denn um sie geht es im Kern unserer asylpolitischen Aufgabe. Es geht darum, verfolgten Menschen den notwendigen Schutz hier bei uns in der Schweiz zu gewähren.
Nun zu den Inhalten dieser Vorlage 3 und zur Frage der Dringlichkeit, vielleicht zuerst zu Artikel 26, der jetzt bereits zu verschiedenen Voten Anlass gegeben hat und der wahrscheinlich nachher, weil er nicht bestritten ist, in der Detailberatung nicht mehr zu einem gesonderten Diskussionsblock führen wird: Die Möglichkeit, Asylsuchende, die den Betrieb in den Verfahrenszentren und den Empfangszentren erheblich stören, gemäss Artikel 26 in besonderen Zentren unterzubringen, unterstütze ich klar; nicht nur, weil dies ermöglicht, diesen Personen in Sachen Sicherheit adäquat zu begegnen, sondern auch - und das wurde hier meines Erachtens noch nicht genügend erwähnt - aus Rücksicht auf die anderen Asylsuchenden, die sich an die Regeln halten. Ich denke gerade auch an Frauen und an Familien. Auch aus Rücksicht auf diese Personen macht es meines Erachtens Sinn, dass wir Artikel 26 einführen. Stehen und fallen wird der Erfolg dieses Artikels, das ist uns allen klar, mit der Verfügbarkeit von solchen gesonderten Zentren.
Inhaltlich ziehe ich eine gemischte Bilanz zur Vorlage 3. Gegenüber gewissen Inhalten habe ich grosse Vorbehalte, namentlich gegenüber der Änderung des Flüchtlingsbegriffs in Artikel 3. Andere Änderungen hingegen, die in dieser Vorlage enthalten sind, halte ich für ganz wesentlich für die künftige Ausrichtung der Asylpolitik, die beschleunigte, gleichzeitig aber auch faire Verfahren ins Auge fasst und umsetzen will. Damit meine ich zum Beispiel die bewilligungsfreie Benutzung von Anlagen und Bauten des Bundes zur Unterbringung von Asylsuchenden. Hier gehen wir aus guten Gründen weiter als der Nationalrat und erweitern die Zeit der Nutzung auf maximal drei Jahre. Ich meine zum Beispiel auch die Möglichkeit von Testphasen, um Erfahrungen mit der Verfahrensbeschleunigung sammeln zu können. Dort begrüsse ich die neueingereichte Version, wir werden noch darüber reden. Auch die Durchführung von Beschäftigungsprogrammen, wie sie gemäss dieser Vorlage seitens des Bundes mit Beiträgen unterstützt werden können, unterstütze ich voll und ganz. Für diese drei Beispiele ist meines Erachtens die Dringlichkeit in sachlicher wie auch zeitlicher Hinsicht gegeben. Das ist denn auch der Grund, weshalb ich klar Eintreten empfehle.
Aber: Wenn immer das Parlament eine Vorlage als dringlich erklärt, entzieht es dem Souverän gewisse Rechte, namentlich weil ein allfälliges Referendum erst nachträglich greifen könnte. Aus demokratiepolitischen sowie rechtsstaatlichen Gründen und weil uns die Bundesverfassung klar dazu verpflichtet, ist das Instrument der Dringlichkeit vorsichtig anzuwenden, zurückhaltend einzusetzen. Deshalb kann ich persönlich beim besten Willen nicht nachvollziehen, weshalb die Anpassung des Flüchtlingsbegriffs, die ja offenbar kaum zu Änderungen gegenüber heute führt und demnach [PAGE 679] schlicht und einfach nicht dringlich sein kann, in diese Vorlage 3 gehören soll. Wir werden diese Frage wahrscheinlich erst morgen zu klären haben.
Wir sollten auf die Vorlage eintreten und anschliessend die Frage der Dringlichkeit gemeinsam sorgfältig und zurückhaltend beantworten.