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Föhn Peter · Ständerat · 2012-09-12

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-12

Wortprotokoll

Worum geht es hier? Es geht hier eigentlich um die Inhaftierung oder wie immer man dem sagen will. Wo und wie kann man das machen? Das bisherige Recht sieht vor, dass die Haft "in geeigneten Räumlichkeiten zu vollziehen" ist: "Die inhaftierten Ausländerinnen und Ausländer sind von Personen in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug gesondert unterzubringen." Dann geht es in dieser Bestimmung noch um die Beschäftigung.

Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass das in vielen, in sehr vielen Kantonen eine sehr, sehr grosse Schwierigkeit ist. Der Nationalrat hat dann eingebracht, dass es "nach Möglichkeit zu vermeiden" sei, diese Leute zusammen mit anderen inhaftierten Personen unterzubringen. Er hat aber einen Nachsatz gesetzt: "... und darf höchstens vorübergehend und zur Überbrückung von Engpässen im Bereich der Administrativhaft angeordnet werden". Ich bitte Sie hier dringend - ich weiss, dass es zumindest im Sinne von einigen Kantonen ist -, dem Nationalrat zu folgen, damit man sie bei Engpässen, wenn es also keine Möglichkeit gibt, diese Leute unterzubringen, dann auch zu jemandem setzen kann, der im Strafvollzug oder in Untersuchungshaft ist.

Es kommt natürlich öfter zu solchen Engpässen. Haftplätze gibt es eigentlich sehr wenige, aber es können Probleme entstehen, und es bestehen Probleme. Ich meine, dass es absolut vertretbar ist, hier den Kantonen entgegenzukommen. Das heisst ja nicht unbedingt, dass diese Leute mit Schwerverbrechern in die gleiche Zelle gesteckt werden müssen; das will ich auch nicht. Aber es sollte doch möglich sein, dass sie unter dem gleichen Dach hausen können [PAGE 709] oder - ich nehme ja an, dass niemand diese Personen nach Hause nehmen will - dass man sie da unterbringen kann.

In der Kommission haben wir hier relativ knapp verloren. Ich bitte Sie einfach, hier im Sinne der Kantone der Version des Nationalrates zuzustimmen, wonach im Bereich der Administrativhaft die Zusammenlegung mit Leuten in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug höchstens vorübergehend und zur Überbrückung von Engpässen angeordnet werden kann - aber wirklich nur in diesen Notfällen. Die Kantone sind Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie hier dem Nationalrat folgen; es ist auch eine menschenwürdige Möglichkeit.