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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-12

Wortprotokoll

Die Kommissionssprecherin hat es gesagt: Es geht jetzt nicht mehr darum, noch einmal die Frage zu diskutieren, ob Botschaftsgesuche sinnvoll sind oder nicht, sondern in der Tat um die Frage, ob hier Dringlichkeit gegeben ist oder nicht. Die Aussage des Bundesamtes für Justiz wurde bereits zitiert.

Ich möchte Ihnen noch etwas zu den Zahlen sagen, weil das heute Morgen auch erwähnt worden ist. Im Jahr 2000 hatten wir 665 Botschaftsgesuche. Wir hatten im Jahr 2007 eine [PAGE 689] Vervierfachung, 2869 Botschaftsgesuche, und im Jahr 2011 dann 6312 Botschaftsgesuche, also zwischen 2010 und 2011 noch einmal eine Verdoppelung. Jetzt kann man sagen, es sei ein gutes Zeichen, dass dieses Instrument genutzt wird. Ich muss Ihnen sagen: Das ist für unsere Botschaften eine ausserordentlich schwierige Situation - ich habe an der Botschafterkonferenz mit verschiedenen Botschaftern gesprochen -, nicht weil das einfach Mehrarbeit ist, sondern in Bezug auf die Räumlichkeiten, die Anhörungen, die Sicherheitsvorschriften. Es ist eine äusserst delikate Aufgabe, in einem Land, wo jemand eben an Leib und Leben bedroht ist, dieser Person in der Botschaft die Sicherheit zu gewähren, dass sie dorthin gehen kann, ihre Papiere deponieren kann, ihre Anliegen deponieren kann, während sie sich trotzdem ja noch in diesem Land aufhält. Ich möchte das einfach erwähnen: Es ist keine einfache Aufgabe.

Ich muss Ihnen noch etwas sagen: Wir haben im heutigen Zeitpunkt 14 152 Pendenzen in diesem Bereich; einfach damit Sie das wissen, das ist eine Tatsache. Wir behandeln im Moment diese Gesuche in letzter Priorität, weil wir einfach davon ausgehen, dass wir bei diesen Botschaftsgesuchen sofort herauszufinden versuchen, ob eine Gefährdung an Leib und Leben vorhanden ist. Diese Personen können in die Schweiz kommen und hier das Asylgesuch stellen. Aber eine Abarbeitung in der Form, wie das vorgesehen und auch im Asylgesetz vorgeschrieben ist, ist unter diesen Bedingungen ausserordentlich schwierig.

Das waren auch die Hintergründe, weshalb das Bundesamt für Justiz eine Abwägung vorgenommen hat, was die Entwicklung ist, wie die heutige Situation aussieht. Ich möchte es noch einmal in aller Deutlichkeit betonen: Auch wenn Sie diese Möglichkeit der Botschaftsgesuche aufheben, können Menschen, die in ihrem Land unmittelbar an Leib und Leben bedroht sind, mit einem humanitären Visum in die Schweiz kommen und hier ein Asylgesuch stellen. Wir sind wirklich der Meinung, dass es auch aus Sicht einer humanitären Tradition vertretbar ist, diese Auslandgesuche nicht nur aufzuheben, sondern sie jetzt dringlich aufzuheben.