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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2012-09-12

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Mit meiner Minderheit möchte ich beantragen, bei der ständerätlichen Fassung zu bleiben, also eine verfassungskonforme Lösung einzuführen, wie es dieser Rat in der ersten Lesung bereits gewünscht und auch getan hat. Sie kennen den Sachverhalt, weil er bereits einmal diskutiert worden ist. Sie kennen den Entscheid des Bundesgerichtes vom 15. Dezember 2010, und Sie kennen in diesem Zusammenhang vielleicht auch die Motion Prelicz-Huber 10.4107; sie wurde im Nationalrat abgelehnt.

Ich kann es daher kurz machen und auf den Aufruf des Bundesgerichtes hinweisen, hier eine Lücke zu schliessen, die aktuell einer Verletzung der Rechtsweggarantie in der Bundesverfassung gleichkommt. Denn wenn der Kanton kein Härtefallgesuch gemäss Artikel 14 einreicht, gibt es aktuell für die betroffene asylsuchende Person keinen Zugang zu einer richterlichen Behörde. Das ist nicht nur ein Problem für die entsprechende Person, sondern das ist auch ein Widerspruch zur Rechtsweggarantie gemäss Artikel 29a der Bundesverfassung. Selbstverständlich will auch ich, dass beschleunigte, aber eben gleichzeitig auch faire Verfahren möglich sind. Ich bin der Überzeugung, dass beides zusammen auch möglich sein muss: dass die Gerichte also schnell entscheiden können und künftig eben auch schnell entscheiden müssen. Dann stellt eine verfassungskonforme Regelung nämlich auch keine zusätzliche Hürde dar.

Ich fasse zusammen: Das Bundesgericht empfiehlt uns als Bundesparlament, hier in Artikel 14 eine verfassungskonforme Form zu wählen. Sie haben sich vor einigen Monaten genau dazu entschlossen, dies zu tun, und aus guten Gründen finde ich, wir sollten bei dieser Haltung bleiben.