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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2012-09-12

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Auch ich möchte Ihnen dringend empfehlen, hier der Version des Nationalrates zu folgen und damit auch der Kommission des Ständerates.

Ich meine, mich zu erinnern, dass beim letzten Mal, als der Ständerat diese Bestimmung aufgehoben hat, nicht alle genau wussten - entschuldigen Sie bitte, wenn ich das so sage -, was entschieden wurde. Hier geht es nämlich in der Tat um die Frage, bis auf welches Niveau die betroffenen Personen Parteistellung haben. Wenn wir immer darüber sprechen, dass wir die Verfahren beschleunigen wollen, so sollten wir bedenken, was es tatsächlich bedeutet, wenn wir hier diese Bestimmung streichen, wie das die Minderheit beantragt. Das würde bedeuten, dass bei einem Härtefallverfahren die betroffenen Personen bis zum Bundesgericht Parteistellung haben - und das will man nicht.

Ich räume aber ein, dass es natürlich von den Rechtswegen her in den Kantonen verschieden ist. Ich kann Ihnen das am Beispiel des Kantons St. Gallen aufzeigen: Dort entscheidet zuerst einmal das Amt, ob ein Härtefall unterbreitet wird, dann das Departement, dann das Verwaltungsgericht - es ist also nicht so, dass hier kein Rechtsschutz bestehen würde -, und dann geht es ans Bundesamt für Migration. Stellen Sie sich vor, was geschieht, wenn diese Personen dann auch noch bis zum Bundesgericht Parteistellung haben. Dann brauchen wir nicht mehr über Testphasen und Beschleunigungen zu sprechen, wenn wir selber hier die Verfahren derart verlängern.

Ich bitte Sie also, hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.