Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-12
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich etwas Grundsätzliches festhalten: Asylsuchende halten sich während des Verfahrens rechtmässig in unserem Staat auf. Damit ist das geklärt, weil manchmal der Eindruck entstehen könnte, daran wäre bereits etwas "louche". Dem ist nicht so. Das Recht, ein Asylgesuch zu stellen, steht jedem Menschen zu, und das Recht auf ein faires Verfahren steht auch jedem Menschen zu.
Ich bin der SPK-SR sehr dankbar, dass sie diesen Entscheid des Nationalrates noch einmal in aller Tiefe angeschaut hat und vor allem auch die Folgen des nationalrätlichen Entscheides. Denn es wurde jetzt mehrfach gesagt: Die Auswirkungen auf die Kantone und insbesondere auf die Gemeinden sind beträchtlich. Deshalb schon wäre es falsch, den Entscheid zu übernehmen. Der Entscheid des Nationalrates ist auch widersprüchlich. Denn der Nationalrat hat auf der einen Seite Beschäftigungsprogramme beschlossen in der Überzeugung - und da war man sich wirklich auch einig -, dass Beschäftigungsprogramme erstens für die Sicherheit dienlich seien, dass sie eben zur Beruhigung der Situation beitragen würden, und dass es auch hilfreich sei für die Bevölkerung, wenn Asylsuchende beschäftigt seien. Gleichzeitig hat man auf der anderen Seite die Nothilfe beschlossen, die, wenn man sie im engeren Sinn auslegt, mit Beschäftigungsprogrammen unvereinbar ist. Ich werde nicht auf weitere Widersprüche eingehen.
Ich möchte noch auf die Frage von Herrn Ständerat Föhn etwas sagen. Herr Ständerat, Sie fragten, ob man den Kantonen nicht vorschreiben könnte, die Sozialhilfe für Asylsuchende wenigstens beträchtlich unter der Sozialhilfe anzusetzen, die für andere Sozialhilfebezüger gilt. Aber so etwas können wir den Kantonen nicht vorschreiben. Der Bund bezahlt den Kantonen pro Asylbewerber pro Tag 55 Franken. Ich sage jetzt nicht, die Kantone seien frei, damit zu tun, was sie wollen, weil sie eine Aufgabe zu erfüllen haben. Aber wie sie dann ihre Sozialhilfe für Asylbewerber ausgestalten und in welcher Höhe, liegt in kantonaler Kompetenz. Ich glaube, die Kammer der Kantone wird sich hier hüten, in die Kompetenz der Kantone einzugreifen. Die Ausgestaltung liegt gemäss Verfassung und Asylgesetz in der Kompetenz der Kantone. Von daher ist es wichtig, und das wurde auch umfassend festgestellt, dass die Sozialhilfe für Asylbewerber unter derjenigen liegt, die andere Sozialhilfebezüger bekommen. Die Kommission hat auf eine Zahl verzichtet, aber die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Sozialhilfe für Asylbewerber durchschnittlich zwischen 20 und 30 Prozent unter dem Level der Sozialhilfe für andere Sozialhilfebezüger liegt.
Ich möchte noch etwas sagen: Der Nationalrat wollte ja mit dieser Massnahme auch eine gewisse Härte markieren. Man hat gesagt, man wolle abschreckend sein. Man will Asylbewerber offenbar dazu bringen, dass sie ein Asylgesuch nicht in unserem Land stellen. Ich finde, dass wir zwar Härte markieren, vor allem aber auch Konsequenz markieren können. Das ist richtig, ich unterstütze das, aber erst dann, wenn Menschen in unserem Land ein faires Verfahren gehabt haben, wenn sie ihre Rechtsmittel bekommen haben, wenn sie diese ausgeschöpft haben. Wenn nach diesem Verfahren festgestellt wurde, dass sie keine Flüchtlinge sind, dass sie unseres Schutzes nicht bedürfen, dann müssen sie unser Land verlassen. Das ist Härte, das ist Konsequenz. Sie können das freiwillig tun, sie bekommen Rückkehrhilfe. Wenn sie es nicht freiwillig tun, dann müssen sie unser Land zwangsweise verlassen.
Ich erlaube mir, Ihnen Folgendes zu sagen: Ich war gestern Abend in Zürich an einem Ausschaffungsflug dabei - nur bis ins Flugzeug, sonst wäre ich heute nicht bei Ihnen. Ich wollte mit eigenen Augen sehen, was das bedeutet, was wir hier in diesen schönen Sälen an Gesetzgebung beraten und beschliessen. Ich wollte einmal sehen, wie sich das vor allem für diejenigen anfühlt, die diese Gesetzgebung dann auch vollziehen müssen. Ich muss Ihnen sagen, wenn man das einmal eins zu eins erlebt hat, dann überlegt man sich vielleicht auch in Zukunft, dass das, was wir hier beschliessen, auch von Menschen umgesetzt werden muss. Ich habe allergrössten Respekt vor der Arbeit der Polizei. Es ist eine unglaublich schwierige, eine unglaublich anspruchsvolle Arbeit, Menschen gegen ihren Willen auszuschaffen, in ihr Heimatland zurückzubringen. Stellen Sie sich das einmal vor: Sie müssen jemanden gegen seinen Willen in sein Heimatland zurückbringen! Sie müssen das mit Würde tun. Die Polizei [PAGE 706] hat versucht, das mit Würde zu tun und die Würde dieser Menschen auch zu respektieren. Aber es ist schwierig, diese Aufgabe zu tun.
Ich stehe trotzdem zu diesen Ausschaffungsflügen. Wir sollen zwar alles dafür tun, dass die Menschen unser Land freiwillig verlassen, und diese Situationen verhindern. Wenn aber alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, wenn nichts anderes mehr infrage kommt, dann machen wir das. Dieser Ausschaffungsflug gestern war möglich, weil wir letztes Jahr ein Rückübernahmeabkommen mit Guinea unterzeichnet haben; das sind die Zusammenhänge. Da können wir hart sein, da können wir konsequent sein - aber, bitte schön, nicht mit Menschen, die in unserem Land ein Asylgesuch stellen, und nicht mit einer Kollektivstrafe für alle Asylsuchenden, nur weil sich ein paar wenige hier schlecht benehmen. Für sie werden wir die Leistungen kürzen, für sie können wir die entsprechenden Massnahmen ergreifen, das haben Sie heute auch beschlossen - aber bitte nicht für alle Asylsuchenden.
Ich danke der Kommission für ihren sinnvollen, hilfreichen Vorschlag, und ich hoffe, dass sich dann auch der Nationalrat dem anschliessen kann.