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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-27

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-27

Wortprotokoll

Es ist, wie es der Kommissionssprecher gesagt hat: Wir kennen heute im Obligationenrecht kein besonderes Sanierungsrecht. Ich muss Sie einfach darauf hinweisen: Die konkrete Ausgestaltung eines solchen Sanierungsverfahrens ist eine komplexe Aufgabe. Wir werden darauf achten müssen, dass wir mit den neuen Instrumenten nicht ein zusätzliches Missbrauchspotenzial schaffen; da werden wir sehr genau darauf achten. Aber der Bundesrat anerkennt grundsätzlich, dass ein Sanierungsverfahren im Obligationenrecht unter Umständen schon auch ein effektives Instrument zur Unternehmenssanierung darstellen kann.

Deshalb kann der Bundesrat mit der Annahme der Motion leben.