Lexipedia

Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2012-09-27

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-27

Wortprotokoll

Wir alle sind uns in dieser Eintretensdebatte einig: Die Marke Schweiz soll im kommerziellen Gebrauch besser geschützt werden vor Missbräuchen oder auch Trittbrettfahrern. Das scheint unbestritten zu sein. Wie das aber geschehen soll, ohne dass man den Binnenmarkt abschottet, ohne dass man den freien Handel behindert - hier gehen die Meinungen schon etwas auseinander.

Ich bin Kollege Eberle dankbar, dass er sich gemeldet hat und auf die Problematik bei den Industrieprodukten hingewiesen hat. Denn wenn man bei dieser Eintretensdebatte zuhörte, hatte man manchmal etwas den Eindruck, es gehe um eine Landwirtschaftsvorlage. Ich möchte die Bedeutung der Lebensmittelindustrie in dieser Vorlage nicht schmälern. Es ist klar, dass gerade dort viele Produkte, die als schweizerisch bezeichnet werden, sehr entscheidend sind, auch für die Marke Schweiz.

Aber es besteht jetzt natürlich schon die Gefahr - Kollegin Fetz hat von Verwässerung gesprochen -, dass diese Vorlage in Richtung Abgrund driftet. Frau Fetz hat gesagt, sie werde dieser Vorlage nicht zustimmen, wenn sie verwässert werde. Ich denke, wir müssen einfach aufpassen, dass aus dem Schutz der Schweizer Wirtschaft und der Schweizer Produkte am Schluss nicht ein zu grosses Hindernis resultiert. Das ist wahrscheinlich das, was die Kommission nochmals anschauen muss.

Nachdem verschiedene Votantinnen und Votanten hier gegenüber der Kommission Wünsche geäussert haben, möchte ich mich gerne in diesen Reigen einreihen und gerade als Bewohnerin eines Kantons, der sehr exportorientiert ist, eine Bresche für die Industrieprodukte schlagen. Bekanntlich schlägt der Bundesrat vor, bei Industrieprodukten einen Schwellenwert von 60 Prozent festzulegen. In der EU, ich möchte das in Klammern sagen, diskutiert man 45 Prozent; verschiedene Staaten, die stark exportorientiert sind, darunter Deutschland, zweifeln diese Grenze an. Ich muss einfach sagen, dass mir das mit den 60 Prozent Sorgen macht, weil unser Land stark von den Exporten lebt und ich aus einem Landesteil komme, der sehr stark exportorientiert ist. Bei uns entfallen pro Vollzeitstelle 40 000 Franken auf den Export. Wenn wir die Bedingungen der Exportindustrie heute anschauen, wenn wir den starken Franken berücksichtigen, wenn wir den Präsidenten von Swissmem hören, der kürzlich wieder darauf hingewiesen hat, dass die Exporte rückläufig seien, dass man zwar aufgrund der Euro-Untergrenze von Fr. 1.20 jetzt besser kalkulieren könne, dass aber die Gewinne dahinschmelzen würden und keine Margen mehr vorhanden seien, dann sehen wir, dass wir uns in einem sehr schwierigen Umfeld bewegen.

Ich höre von den KMU - mindestens in meiner Region -, dass mit einem Schwellenwert von 60 Prozent 30 bis 40 [PAGE 916] Prozent der Exporte nicht mehr unter dem Swiss-Label durchgeführt werden könnten. Das betrifft dann vor allem KMU und Komponentenhersteller. Auch der Anteil von 10 Prozent für Forschung und Entwicklung, den man einrechnen kann, nützt nichts. Das ist gut für die Pharmaindustrie, das ist meinetwegen gut für die grossen Unternehmen. Wer aber mit KMU zu tun hat, der weiss, dass man in einem KMU gar nicht von Forschung und Entwicklung spricht und dass der Anteil für Forschung und Entwicklung nicht 10 Prozent beträgt; KMU haben vielleicht ein marktreifes Produkt, das dann weiterentwickelt wird.

Ich bitte die Kommission, auch noch die Frage genau anzuschauen, ob nicht eine Harmonisierung des Werts, den man für die Ursprungsregeln im Zollbereich anwendet, also des Schwellenwerts von 50 Prozent, für das Swiss-Label sinnvoll wäre. Ich habe einen Brief einer Rheintaler Unternehmung erhalten, die mir schreibt: "Mit einem Schwellenwert von 50 Prozent fallen wir über Nacht aus dem Spiel; wir können dann nicht mehr unter dem Swiss-Label exportieren." Auf der anderen Seite haben sie gemäss den Ursprungsregeln im Zollbereich nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, auf die Faktura und auf die Verpackung zu schreiben: "Swiss origin". Es besteht also folgende Situation: Beim Export, bei den Ursprungsregeln, beträgt der Wert 50 Prozent, und das Produkt wird mit "Swiss origin" deklariert; wenn Sie den Schwellenwert aber bei 60 Prozent ansetzen, kann das Produkt nicht mehr unter dem Swiss-Label vertrieben werden. Das ist schon etwas problematisch, auch unter dem Aspekt der Bürokratie.

Es gibt ein bekanntes Urteil des St. Galler Handelsgerichtes aus dem Jahr 1992. Es ist nicht mehr neu, aber ich kann Ihnen - nicht nur aus Chauvinismus, nicht nur als St. Gallerin - sagen, dass das St. Galler Handelsgericht sehr anerkannt ist. Es ist die heutige Praxis, dass der schweizerische Wertanteil an den Herstellungskosten der Ware, ohne Forschung und Entwicklung, mindestens 50 Prozent betragen muss und dass auch der wesentliche Fabrikationsprozess in der Schweiz in diesem Umfang stattgefunden haben muss. Das scheint mir ein gangbarer Weg zu sein. Es wäre sicherlich sinnvoll und würde der Rechtssicherheit dienen, wenn diese Gerichtspraxis in der Gesetzgebung festgeschrieben würde.

Ich bitte die Kommission, sich nochmals der Frage zu widmen, ob der Wert von 60 Prozent für die Schweizer KMU, für die Exportindustrie nicht schädlich ist. Das Gleiche gilt für das Konkurrenzverhältnis zwischen den 50 Prozent bei den Ursprungsregeln und den 60 Prozent beim Schwellenwert; diese Frage sollte auch noch einmal beleuchtet werden.