Eberle Roland · Ständerat · 2012-09-27
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-27
Wortprotokoll
Ich teile viele der geäusserten Meinungen und Haltungen meiner Vorredner. Ich erlaube mir trotzdem als Nichtmitglied der Kommission, einige zusätzliche Gedanken zu äussern.
Aber zuerst eine Vorbemerkung bezüglich der von Frau Fetz erwähnten Kälber: So gesehen ist Anita Fetz auch nicht "Swiss made", denn mehr als 50 Prozent der Nahrungsmittel, die sie isst, stammen aus dem Ausland. So viel zu dieser Diskussion und zur Komplexität der ganzen Angelegenheit.
Wer von Ihnen je Verantwortung für internationale Marketingstrategien getragen hat oder trägt, wird mir beipflichten: Eine zu enge Auslegung von Swissness oder Marke oder Firmenschutz kann sich sehr negativ auf unsere Volkswirtschaft auswirken. Ich erwähne ein Beispiel aus der Industrie. Ich war sechs Jahre lang Geschäftsführer einer international tätigen Schleifmittelunternehmung in der Schweiz mit Standorten auf der ganzen Welt. Die Produktion in der Schweiz basiert auf 80 Prozent Rohmaterialien, die in der Schweiz nicht vorhanden sind; so weit, so gut, das ist ja ausgenommen. Dieses Hightech-Schleifmittel wird auf einer Grossrolle hergestellt und dann als "Jumbo" - 800 Meter lang, 2 Meter breit - in die Welt verschifft. Ich erwähne das Beispiel USA: In den USA wird dieser "Jumbo" kundenspezifisch und "just in time" konfektioniert, mit einem Anteil von über 50 Prozent Zusatzwertschöpfung. Die Gewinne aus dieser Wertschöpfung fliessen zurück in die Schweiz und helfen, 800 Arbeitsplätze zu sichern - am Standort in Frauenfeld. So viel zur Frage, ob dieses Schleifmittel nun in den USA, in Mexiko oder in Kanada als "Swiss made" verkauft werden darf. Grosses Fragezeichen!
Ich will nicht polemisieren, sondern nur aufzeigen, dass die Materie, wie man sieht, wenn man sie in der Tiefe anschaut, sehr komplex ist und dass es ab und zu einen Schuss ins Knie geben kann, wenn man das zu eng auslegt. Sie sehen, diese Materie ist sehr komplex.
Swissness ist gut, weshalb die Vorlage in die richtige Richtung zielt. Die Franzosen, Thomas Minder hat darauf hingewiesen, haben uns gezeigt, wie man mit rigorosem Schutz von Champagner eine Marke weltweit positionieren kann. Aber Achtung! Zu viel Schutz von Swissness ist kontraproduktiv, und das gilt nicht nur für die Nahrungsmittelindustrie oder für kleinere Uhrenhersteller, es gilt insbesondere auch für die Maschinen- und Elektroindustrie, die über den Export einen sehr hohen Wertschöpfungsanteil für dieses Land realisiert. Zu viel Swissness kann unserer Volkswirtschaft deshalb auch schaden.
Die Vorlage ist aus zwei Gründen sehr komplex:
1. Es geht nicht nur, wie beim Champagner, um ein einzelnes Produkt, sondern Swissness soll querbeet über alle Branchen verstärkt geschützt werden; das verwässert. Es können nach meinem Dafürhalten nicht Haushalts- oder Textilwaren, die zu einem sehr hohen Anteil im Ausland produziert werden, mit der einheimischen Landwirtschaftsproduktion verglichen werden.
2. Die verlangte Erhöhung auf 50 oder 60 Prozent als Swissness-Voraussetzung für ein in der Schweiz hergestelltes Produkt geht über den Schutz des "Swiss made"-Labels hinaus, indem es eben nicht nur um das "Swiss made"-Label geht, sondern auch Firmenbezeichnungen wie beispielsweise "Eber AG of Switzerland" in den strengen Schutz einbezogen werden. Diese Problematik wird in der Debatte bis jetzt zu wenig thematisiert. Das Beispiel, "Eber AG of Switzerland", ist ein alteingesessenes Schweizer Unternehmen, das über die Jahre kontinuierlich gewachsen ist und heute, sagen wir mal, 100 Mitarbeiter beschäftigt. Um das Überleben zu sichern, hat es einen Teil der Produktion ins Ausland verlagert. Man kann dies positiv sehen: Es hat den einstigen gewerblichen Charakter eines Unternehmens mit vielleicht 20 bis 30 Mitarbeitern überwunden und ist ein industrielles Unternehmen geworden, das den Sprung ins Ausland geschafft hat und seine Zukunft und damit auch jene der inländischen Arbeitsplätze gesichert hat. Soll es nun gezwungen werden, den Namen "Eber AG of Switzerland" aufzugeben, und soll es nicht mehr mit seinem Namen werben dürfen? Soll es für seinen Erfolg bestraft werden, auch wenn es nun halt ganz oder teilweise im Ausland produziert?
Ich werde bei Artikel 47 meinen Einzelantrag entsprechend im Detail begründen.