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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2012-12-03

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-03

Wortprotokoll

Wenn ich Herrn Schwander zuhöre, dann habe ich das Gefühl, dass wir über die Frage diskutieren, ob wir jetzt zu einem demokratischen Rechtsstaat werden oder nicht. Was Sie sagen, ist ja nichts anderes als das: Wir haben eine Verfassung; diese Verfassung gibt uns das Volk, so steht es drin. Diese Verfassung kann man aber nicht einfach so benützen. Die Verfassung gibt uns zwar Leitlinien vor, aber wenn wir uns als Parlament darüber hinwegsetzen, dann soll das überhaupt kein Problem sein. Sie tun so, als sei mit dem Einsatz des Rechtsstaats, also dem Einsatz der Gerichte, der Willkür Tür und Tor geöffnet. In der Realität, lieber Kollege Schwander, ist es doch gar nicht so. In Tat und Wahrheit kennen wir doch die drei Gewalten schon lange, die gesetzgebende, die ausführende und die Judikative als überprüfende Gewalt. Das ist doch nichts Neues. Das Einzige, was wir machen, ist, dass wir im Unterschied zu allen Parlamenten in diesem Land hier hinstehen und sagen: Für uns soll die Verfassung nicht gelten, ausser es passt uns gerade zufälligerweise.

Ich muss Ihnen sagen: Glücklicherweise ist dieses Parlament sehr verantwortungsbewusst und entscheidet normalerweise in Abstimmung mit der Verfassung. Aber theoretisch könnten wir uns um die Verfassung foutieren und irgendetwas entscheiden. Jetzt erklären Sie einmal einem normalen Bürger, warum das so sein sollte. Ausgerechnet Sie sind es ja, welche die Classe politique gerne verunglimpfen, aber genau diese Classe politique wollen Sie jetzt quasi vor der Verfassung des Volks schützen. Normalerweise sagen Sie: Das Volk muss über alles entscheiden; über jeden Staatsvertrag muss das Volk entscheiden. Über die Bundesverfassung, über die das Volk entschieden hat, da sagen Sie aber: "Ja, das können wir nicht einfach so anwenden. Um Gottes willen, was wäre das? Das wäre ja quasi eine Katastrophe!"

Ich sage Ihnen, die Gefahr, dass ein Richterstaat entsteht, besteht nicht. Ich kann Ihnen das beweisen. Sie können das in jedem Kanton dieses Landes überprüfen. Die Kantone, die kantonalen Gesetze dürfen nicht gegen die Bundesverfassung verstossen, und die kantonalen Behörden dürfen das auch nicht tun. Was ist passiert? Überhaupt nichts!

Was tut ein Verfassungsgericht? Ein Verfassungsgericht überprüft, dass die Schranken der Verfassung eingehalten werden, nicht mehr und nicht weniger. Das Bundesgericht kann die Verfassung nicht ändern, sondern es kann sie nur interpretieren. Jetzt können Sie sagen, dass diese Richter Juristen und Juristinnen sind und dass Juristen mit dem Gesetz ja machen, was sie wollen. Wenn Sie diese Meinung haben, dann würde ich Ihnen empfehlen, aus diesem Parlament zurückzutreten, denn Sie machen andauernd Gesetze, und alle diese Gesetze werden interpretiert.

Sie selbst sind Mitglied der Kommission für Rechtsfragen. Wir machen dort Strafrecht, wir machen Zivilrecht, und alle diese Normen werden interpretiert, und zwar von Richtern, und zwar in einem Rechtsstaat immer von Richtern, das stört Sie ja nicht. Was wir hier wollen, ist ja nichts anderes, als dass man dem Gesetzgeber in dem Moment, in dem er gegen die klaren Normen der Verfassung verstösst, Einhalt gebietet und sagt: "Nein, die Verfassung gilt auch für uns hier in diesem Haus." Nicht mehr und nicht weniger. Das Bundesgericht darf und kann uns im Rahmen des Ermessens- und Interpretationsspielraums der Bundesverfassung nicht korrigieren. Es kann uns nur dann korrigieren, wenn wir über die Verfassung hinausgehen oder gegen die Verfassung verstossen würden.

Ich bringe Ihnen zum Abschluss ein Beispiel, das Ihnen eigentlich sehr nahe liegen wird. Ich habe mir überlegt, welches Beispiel der SVP einleuchten würde. Wenn dieses Parlament hier entscheiden würde, dass es ein Gesetz über den Bau von Minaretten macht, und sagen würde: "Jawohl, Minarette sind erlaubt!", dann könnten Sie das heute nicht anfechten. Sie könnten nicht sagen, dass das gegen die [PAGE 1970] Volksinitiative und damit gegen die Verfassung verstossen würde. Wir könnten uns darüber hinwegsetzen. Ich glaube nicht, dass das im Sinne des Volksentscheides war, den Sie, notabene gegen meinen Willen, durchgesetzt haben.