Guhl Bernhard · Nationalrat · 2012-12-03
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2012-12-03
Wortprotokoll
Dies vorweg: Eine Mehrheit der BDP-Fraktion wird dem Ständerat folgen und für Nichteintreten stimmen.
Gesetzgebende Kraft ist in der Schweiz das Parlament. In letzter Instanz entscheidet das Volk, wie unsere Gesetze ausformuliert sind, und nicht ein Gericht. Mit dem Referendumsrecht haben wir ein gutes Mittel zur Qualitätskontrolle. Stellt jemand in einer Gesetzesvorlage einen Widerspruch zur Verfassung fest, so besteht die Möglichkeit, das Referendum zu ergreifen.
Das Bundesgericht hat heute schon die Möglichkeit, in einem Gerichtsentscheid den Gesetzgeber auf mögliche verfassungswidrige Regelungen hinzuweisen. Es ist also nicht so, dass keine Überprüfung der Gesetze stattfinden würde, wenn nun die Verfassungsgerichtsbarkeit abgelehnt werden sollte. Liegt ein solcher Hinweis des Bundesgerichtes vor, so liegt es wiederum am Gesetzgeber - also an uns, dem Parlament -, das entsprechende Gesetz zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ein Verfassungsgericht könnte mit der Normenkontrolle im Anwendungsfall für eine bessere Qualität unserer Rechtsprechung sorgen. Ich bin jedoch der Meinung, dass wir auch mit dem bisherigen, heutigen System gut gefahren sind.
Die Vorlage wurde in der Wintersession 2011 knapp angenommen. Das Verdikt im Ständerat war mit 27 zu 17 Stimmen relativ klar. Wir haben also eine Differenz. Die BDP-Fraktion möchte Lösungen finden und möchte nicht, dass Geschäfte endlos zwischen Ständerat und Nationalrat hin- und hergeschoben werden.
Aus den erwähnten Gründen wird eine Mehrheit der BDP-Fraktion dem Nichteintretensantrag zustimmen.