Amherd Viola · Nationalrat · 2012-12-03
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-03
Wortprotokoll
Die Lex Koller wurde in den Achtzigerjahren erlassen, um eine Überfremdung von Grund und Boden zu verhindern. Heute sehen sie manche als Mittel gegen Zersiedelung, Immobilienspekulation, Preissteigerung und Geldwäscherei. Dazu ist die Lex Koller aber das falsche Instrument. Zwar liegt es auf der Hand, dass solchen Auswüchsen zu begegnen ist, aber diesen Kampf einzig auf gewisse Nationalitäten und die Frage des Wohnsitzes zu reduzieren, wie das mit der Lex Koller passiert, ist falsch. Was Gemeinden und Kantone heute brauchen, ist eine sachliche Neubeurteilung der Situation nach dem Entscheid über die Zweitwohnungs-Initiative und im Lichte des Raumplanungsgesetzes.
All diese Vorlagen stehen in einem Zusammenhang. Kantone und Gemeinden sind bereits stark unter Druck und müssen ihre Zukunftsplanung grundsätzlich überdenken. Sie brauchen dazu aber auch eine gewisse Aktionsfreiheit, damit sie weiterhin jeweils gezielt auf die lokalen und regionalen Herausforderungen reagieren können. Weil die regionalen Bedürfnisse in unserem Land sehr unterschiedlich sind, müssen die Regeln zum Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland kantonal, regional und kommunal abgestimmte Bedingungen erfüllen.
Gerade im ländlichen Raum hat der Tourismus eine besondere wirtschaftliche Bedeutung, welche eine entsprechende Berücksichtigung der lokalen Situation erforderlich macht. Darum ist es auch notwendig, die gesetzlichen Vorgaben an die heutige Situation anzupassen, die sich unter anderem aus der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative ergibt. Diese entzieht vielen Einheimischen die Existenzgrundlage.
Der Zweitwohnungsentscheid lässt nicht mehr viel Spielraum für touristisch geprägte Gemeinden. Deshalb ist dieser Spielraum umso flexibler zu nutzen. Das kann entscheidend sein, um die einheimische Bevölkerung überhaupt zu halten. Da darf nicht mehr lange zwischen einheimischen und ausländischen Investoren unterschieden werden. Es soll investieren können, wer dazu in der Lage ist, und es soll das investiert werden, was innerhalb der neuen Rahmenbedingungen sinnvoll ist. Ausländische Direktinvestitionen in den Wohnungsbau können Arbeitsplätze schaffen oder erhalten und das in verschiedenen Tourismusorten knappe Angebot an Mietwohnungen vergrössern. Die Erfahrungen zeigen zudem, dass Wohnungen in ausländischem Eigentum eher vermietet werden als jene im Eigentum von Schweizer Bürgern. Diese Chancen sollen die Gemeinden wahren können, jene Gemeinden, die von der Zweitwohnungs-Initiative besonders stark getroffen sind.
Auf der anderen Seite ist der Immobilienmarkt gerade in städtischen Regionen wie Zürich oder Genf überhitzt. Bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware, die Immobilienpreise steigen in galaktische Höhen. Dass in solchen Situationen mit einer Aufhebung der Lex Koller noch Öl ins Feuer gegossen wird, ist klar, und ich bin mir bewusst, dass dies für die entsprechenden Regionen noch eine Verschärfung der bestehenden Probleme bringen würde. Für mich ist es offensichtlich, dass den regionalen Bedürfnissen Rechnung getragen werden muss. Wir können eben nicht alle über den gleichen Kamm scheren.
Aus diesem Bewusstsein und in der Überzeugung, dass wir in unserem Land nicht Regionen gegeneinander ausspielen, sondern angemessene Lösungen für die jeweiligen Regionen finden sollen, ziehe ich meine Motion zurück. Auch sie ist aus heutiger Sicht zu starr. Gleichzeitig reicht die CVP/EVP-Fraktion eine Motion zur flexiblen Anwendung der Lex Koller ein. Darin wird der Bundesrat beauftragt, einen Entwurf zur flexiblen Anwendung der Lex Koller auszuarbeiten, der vorsieht, dass auf begründetes Gesuch eines Kantons eine Erhöhung der Bewilligungskontingente für den Erwerb von Ferienwohnungen und Wohneinheiten, insbesondere für Aparthotels, möglich ist. Damit soll, wie gesagt, die Anwendung der Lex Koller flexibilisiert werden.
Damit ist die Arbeit natürlich noch nicht gemacht. Wichtig ist dann auch zu wissen, wo welches Ausmass von Flexibilisierung Sinn macht - dies zuhanden der Kantone und Gemeinden. Da kann der Bund wesentliche Inputs für die Raumplanung der einzelnen Gemeinden und Regionen geben. Dazu werde ich in den nächsten Tagen noch ein entsprechendes Postulat einreichen.