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Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-12-03

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-03

Wortprotokoll

Die CVP/EVP-Fraktion wird grundsätzlich dem ständerätlichen Konzept folgen. Inhaltlich dürfte die Differenz zwischen dem Konzept "Nothilfe plus", wie es der Nationalrat im Sommer beschlossen hat, und dem Konzept "Sozialhilfe reduziert" gemäss Ständerat kaum bedeutend sein bzw. kann in Anbetracht der unübersichtlichen Vielfalt der kantonalen Sozial- und Nothilferegimes kaum erklärt werden. Die Sozialhilfe fällt in die Zuständigkeit der Kantone, und die Vielfalt der kantonalen und kommunalen Leistungen ist auch gegenüber Asylsuchenden unglaublich gross und kaum nachvollziehbar. Es kann durchaus vorkommen, dass der gleiche Betrag in einem Kanton als Nothilfe, in einem anderen Kanton als Sozialhilfe ausbezahlt wird. Es ist heute indes die Regel, dass Sozialhilfeleistungen für Asylsuchende niedriger sind als für die einheimische Bevölkerung.

Der Ständerat nimmt diese Differenzierung als Verpflichtung ins Gesetz auf. Auch der Ständerat will damit für Asylsuchende im Verfahren einen gegenüber der einheimischen Bevölkerung tieferen Ansatz in der Sozialhilfe. Im Weiteren hat der Ständerat in Artikel 83 die Kann-Formulierung durch eine zwingende Formulierung ersetzt, das heisst, dass zusätzlich Sozialhilfeleistungen zu kürzen sind, wenn eine Person nicht kooperiert.

Dieses Konzept des Ständerates mit einer reduzierten Sozialhilfe deckt sich in der Stossrichtung mit dem nationalrätlichen Konzept und kann auch als Weiterentwicklung des Nothilfekonzepts, wie es der Nationalrat im Sommer beschlossen hat, bezeichnet werden. Ich verweise auf Artikel 88 Absatz 2bis der nationalrätlichen Fassung vom Sommer, wonach bei Nothilfe für Asylsuchende im Verfahren neben der reinen Nothilfe auch ein Beitrag für Betreuungskosten und Beschäftigungsprogramme ausgerichtet wird sowie die obligatorische Krankenversicherung finanziert wird. Diese Nothilfeleistungen sind damit im Vergleich zur Nothilfe für weggewiesene Asylsuchende deutlich besser, was in den Diskussionen bisher bewusst oder unbewusst immer ignoriert wurde und wird. Die ständerätliche Fassung hat die gleiche Zielsetzung, provoziert aber durch den Begriff "Sozialhilfe" keine pauschale Empörung, wie es der Begriff "Nothilfe" tut. Die Lösung ist klar abgestuft, transparent und dürfte eher in Richtung Vereinheitlichung der kantonalen Leistungen führen, als es die nationalrätliche Variante tut.

Grundsätzlich erhalten Asylsuchende eine gegenüber der einheimischen Bevölkerung reduzierte Sozialhilfe. Für nichtkooperierende, renitente Asylsuchende wird der Beitrag zusätzlich gekürzt. Asylsuchende mit einem Wegweisungsentscheid erhalten Nothilfe, welche nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten ist. Die Sozialhilfe ist eine Aufgabe der Kantone und wird in Abhängigkeit von Lebenshaltungskosten, Bedürfnissen, Mentalitäten und Skos-Richtlinien unterschiedlich ausgestaltet. Dieser Kompetenzordnung und Ausgangssituation wird mit einer prozentualen Reduktion der Sozialhilfe, wie sie von der Minderheit IV (Romano) beantragt wird, Rechnung getragen. Kantonale Sozialhilfestandards werden nicht beeinträchtigt, es wird aber in Relation der vollen zur reduzierten Sozialhilfe eine Vereinheitlichung angestrebt.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die CVP/EVP-Fraktion der Mehrheit und damit dem ständerätlichen Konzept folgen wird. Sie lehnt die Anträge der Minderheiten I (Blocher), II (Glättli) und III (Schenker Silvia) ab und wird mehrheitlich den Antrag der Minderheit IV (Romano) unterstützen. [PAGE 1956]