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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2012-12-03

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-12-03

Wortprotokoll

Das ist der Gegenantrag. Ich beantrage Ihnen nicht mehr das, was ich Ihnen im Sommer beantragt habe, weil ich damit gescheitert bin. Ich habe Ihnen damals beantragt, auf dieses sinnlose Nothilferegime ganz allgemein zu verzichten. Warum? Ich habe das beantragt, weil eben genau das nicht stimmt, was Herr Blocher jetzt wieder als Hauptargument in der Debatte angeführt hat: der sogenannte Attraktivitätsmythos.

Sie oder Ihre Vorgänger auf Ihrem Sitz sind diesem Mythos, man könne mit der Reduktion der Sozialhilfe die Attraktivität senken und damit auch die Gesuchszahlen senken, schon einmal aufgesessen. Als man 2004 im Zusammenhang mit den Personen mit einem Nichteintretensentscheid gesagt hat, man wolle diesen Personen keine Sozialhilfe mehr geben, sondern nur noch Nothilfe, da wollte man abgewiesene Asylsuchende möglichst rasch aus der Schweiz vertreiben und dafür schauen, dass sie gar nicht erst kommen. Diese Argumentation ist also schon fast so alt wie dieses Jahrtausend. Es hat schon damals nicht funktioniert, und zwar aus dem einfachen Grund, dass sich die Migrationsströme - ob es nun Flüchtlingsströme sind oder Migrationsströme von Personen, die auf der Suche nach Arbeit sind, spielt keine Rolle - nicht nach diesen Regeln richten, die da in Herrn Blochers Kopf herumirren. Diese Leute denken vielleicht daran, in die Schweiz zu kommen und Arbeit zu erhalten. Das wäre notabene ein Problem, das wir vielleicht wirklich mal auf ausländerrechtlichem Weg angehen müssten: die Diskussion, weshalb es denn so problemlos möglich sein soll, hier arbeiten zu dürfen, wenn man aus ganz Europa kommt, während das nicht der Fall sein soll, wenn man aus einem Drittstaat kommt. Das hat aber mit dem Asylwesen nichts zu tun. Sie regeln oder ändern das nicht, und Sie verhindern das nicht, indem Sie die sozialen Bedingungen weiter verschärfen.

Ich möchte Ihnen auch zu bedenken geben: Wenn Sie jetzt, wie das der Nationalrat im Sommer leider beschlossen hat, wirklich die Sozialhilfe während des ganzen Verfahrens streichen, dann bestrafen Sie nicht etwa in erster Linie die Dublin-Fälle, von denen man sagen kann: Okay, dafür ist ein anderes Land zuständig. Das sind ja die Gesuche, die im Rahmen der momentanen Behandlungsstrategie des Bundes am schnellsten behandelt werden. Sie strafen vorab jene Leute, die am Schluss einen positiven Entscheid erhalten. Sie bestrafen vorweg jene Leute, von denen man in diesem selben Hause verlangt, sie sollen sich doch gefälligst schneller und rascher integrieren, sie sollen sich doch gefälligst schneller und rascher ins Berufsleben einfügen, sie sollen doch gefälligst schneller und rascher endlich anständig deutsch, französisch oder italienisch reden. Aber bezüglich des Verfahrens sagt man noch: Nein, während des Verfahrens - das in diesen Fällen wirklich sehr oft zu lange dauert - ist Nothilfe auch genug.

Sagen Sie Nein zu diesem Konzept Blocher! Nicht weil es von Herrn Blocher ist, sondern weil es trotzdem nichts taugt. Und hören Sie vielleicht auf jene Leute, die am Schluss die Suppe auslöffeln müssen, die wir ihnen einbrocken: Die Städte, die Gemeinden konnten sich unserer SPK und unserem Rat gegenüber gar nicht äussern, weil diese Änderung handstreichartig in letzter Sekunde von einem Kommissionsmitglied eingebracht wurde, das es offenbar nicht für nötig befand, in der Kommission darüber zu diskutieren: von Herrn Philipp Müller. Erst später, bei der Behandlung im Ständerat, hatten die betroffenen Gemeinden und Städte die Möglichkeit, sich einzubringen - was dazu geführt hat, dass der Ständerat zumindest das Ärgste herausgestrichen hat.

Ich beantrage Ihnen: Bleiben wir wenigstens beim heutigen Modell. Es braucht auch diese Senkung nicht. Frau Diener hat einmal gesagt: "Das war eine gute Gelegenheit, wir haben das ganze Chaos angeschaut, jetzt können wir ein wenig vereinheitlichen." Ja, wenn man denn vereinheitlicht hätte! Sie haben aber keine Mindeststandards festgeschrieben, auch in der Variante Ständerat nicht. Sie haben nicht festgeschrieben, was für eine Person wirklich gewährleistet sein muss, damit ihr "Leben in Würde", für dessen Garantie die Nothilfe eigentlich da wäre, im Einzelfall gewährleistet ist.

In dem Sinne: Stimmen Sie mit der Minderheit II, und bleiben Sie beim heutigen Recht!