Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-03
Wortprotokoll
Frau Fiala, ich befürchte, dass das kein Missverständnis war, sondern dass es durchaus so gemeint ist, wie es der Bundesrat gesagt hat, dass er nämlich beantragt, diese Motion abzulehnen. Sie verlangen ja in der Motion, dass für alle Kaderstellen des Bundes in der Rechtspflege das Schweizer Bürgerrecht Voraussetzung ist. Ich erinnere Sie zuerst noch kurz daran, was eigentlich heute geltendes Recht ist: Für die Wahl von Richterinnen und Richtern an die eidgenössischen Gerichte - also das Bundesgericht, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesstrafgericht und das Bundespatentgericht - ist das Schweizer Bürgerrecht zwingende Voraussetzung. Das heisst, in diesem Punkt ist die Motion bereits erfüllt. Das Gleiche gilt für den Bundesanwalt oder die Bundesanwältin und für die beiden Stellvertretungen: Auch sie müssen zwingend das Schweizer Bürgerrecht haben.
Einzig bei den weiteren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten des Bundes ist gemäss heutigem Recht das Schweizer Bürgerrecht nicht gesetzlich zwingende Voraussetzung für die Ernennung. Aber die Bundesanwältin oder der Bundesanwalt kann in eigener Kompetenz die Wählbarkeit auf Schweizer Bürgerinnen und Bürger beschränken. Der Bundesrat geht davon aus, dass der heutige Bundesanwalt und auch seine Nachfolgerin oder sein Nachfolger mit Augenmass und Vernunft von ihrem Spielraum Gebrauch machen. Der Bundesanwalt hat das ja gerade in jüngster Vergangenheit wieder getan.
Im Übrigen hat das Parlament die heute geltende Regelung ganz bewusst erlassen; sie ist nämlich erst seit März 2011 in Kraft, also erst seit rund anderthalb Jahren. Man hat damals darüber diskutiert und sich für diese Lösung entschieden. Der Nationalrat hatte damals bereits eine ähnliche Forderung des damaligen Nationalrates J. Alexander Baumann vor sich und lehnte genau diese Forderung ab. Der Bundesrat hat zwar ein gewisses Verständnis für das Anliegen, aber es erscheint ihm doch nicht angezeigt, die Rechtsgrundlage jetzt, so kurze Zeit nach dem Inkrafttreten, schon wieder zu ändern, vor allem, nachdem das Parlament diese Frage bereits ausführlich diskutiert hat.
Das sind die Gründe, weshalb Ihnen der Bundesrat beantragt, diese Motion abzulehnen. [PAGE 1984]