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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-03

Wortprotokoll

Im Vordergrund steht für den Bundesrat der Schutz der betroffenen Frauen. Das Cabaret-Tänzerinnen-Statut wurde ursprünglich geschaffen, um Tänzerinnen aus Drittstaaten vor Ausbeutung zu schützen. Es stellt eine Ausnahme vom dualen Zulassungssystem dar, das ja bekanntlich vorsieht, dass aus Drittstaaten grundsätzlich nur qualifizierte Arbeitskräfte rekrutiert werden. Zahlreiche polizeiliche Untersuchungen und die Erfahrungen der Kantone zeigen jedoch, dass der Schutz der Tänzerinnen unter der geltenden Regelung nicht genügend gewährleistet werden kann.

Weil damit nach Ansicht des Bundesrates das Hauptziel des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts nicht mehr erfüllt ist, hat er im Juni 2012 das Vernehmlassungsverfahren zwecks Aufhebung dieser Ausnahmeregelung eröffnet. Er hat bei diesem Entscheid alle relevanten Aspekte sorgfältig abgewogen. Er hat insbesondere auch die Situation in den Kantonen, die das Statut nicht mehr anwenden, evaluiert. In diesen Kantonen ist keine Verlagerung, zumindest keine systematische Verlagerung, in die Illegalität festzustellen.

Zurzeit werten wir die Resultate des Vernehmlassungsverfahrens aus. Der Bundesrat wird dann über das weitere Vorgehen befinden.

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