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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2012-12-03

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2012-12-03

Wortprotokoll

Ich habe diese Motion von unserem früheren Kollegen Josef Zisyadis übernommen. Der Bundesrat soll die Gesetzgebung so ändern, dass in der Schweiz Kriegsspielzeug weder hergestellt noch verkauft, noch eingeführt werden darf. Entsprechende Videospiele sollen auch verboten werden. Der Motionär begründet seinen Vorstoss mit der Kriegs- und Gewaltkultur, die heute im Alltag insbesondere auch bei Jugendlichen und Kindern omnipräsent ist. Beim Gebrauch von Kriegsspielzeug geht es also nicht um eine Privatangelegenheit einer Familie, sondern um eine soziale und ethische und schliesslich auch um eine politische Frage. Als Politikerinnen und Politiker müssen wir uns daher fragen, welche Gesellschaft wir wollen. Wir müssen uns im Zusammenhang mit Kriegsspielzeug Gedanken machen zum friedlichen Zusammenleben, zur Bedeutung von kriegerischen Auseinandersetzungen, zu psychischer Gesundheit, zur Handelsfreiheit und zum Verantwortungsbewusstsein des Staates und des Einzelnen.

Der Bundesrat erwähnt in seiner Antwort, dass es aus wissenschaftlicher Sicht keine verlässlichen Belege gebe, dass Kriegsspielzeug die Entwicklung der Kinder automatisch gefährden oder hemmen würde. Das bestreiten der Motionär und ich auch nicht. Es ist nicht so, dass die Psyche eines Kindes oder allgemein eines Menschen durch eine lineare Beziehung beeinflusst wird; diese Beziehungen sind viel komplexer. Viele verschiedene Faktoren sind entscheidend, ob eine Person später einmal aggressiv wird oder nicht. Daher geben der Motionär und ich dem Bundesrat in seiner Haltung Recht.

Trotzdem erhalte ich die Motion aufrecht. Denn ich möchte festhalten: Kriegsspielzeug erzeugt zwar keine kriegerische Ideologie, aber es trägt und transportiert den Bazillus in sich. Eine friedfertige Gesellschaft hat kein Kriegsspielzeug nötig. Wenn aber das Produkt unnötig ist, wenn es gar zur Unterstützung negativer Verhaltensweisen dienen kann: Warum muss es dann hergestellt, verkauft und erworben werden? Die Debatte um Nutzen und Schaden von Kriegsspielzeug ist weder wissenschaftlich noch pädagogisch zu lösen, aber sie ist damit nicht unlösbar. Die Schweiz, welche im Zweckartikel der Bundesverfassung auf eine friedliche und gerechte Ordnung setzt, muss eigentlich überzeugt und sehr gut auf alles kriegerische Spielzeug verzichten können. Dieses Spielzeug dient nicht der Unterstützung unserer gesellschaftlichen Werte und fehlt daher unserer Gesellschaft auch nicht, wenn es nicht mehr zur Verfügung steht.

Ich bitte Sie daher, diese Motion anzunehmen.