Stöckli Hans · Ständerat · 2012-09-24
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-24
Wortprotokoll
Denjenigen, die nicht Gelegenheit hatten, am Hearing dabei zu sein, welches wir am 2. Juli durchgeführt haben, sei es doch noch einmal gesagt: Wir hatten Gelegenheit, uns von den Vertretern der Arbeitsgruppe - Herrn Käser, Herrn Gomm, aber auch Herrn Gattiker - genau über die vorgesehenen Beschleunigungsmassnahmen informieren zu lassen. Dort wurde klar erwähnt, dass es nötig ist, Testphasen durchzuführen, um die künftige Gesetzgebung in der Vorlage 2 auch eins zu eins vorab geübt zu haben. Es geht nicht darum, dass verzögert wird, sondern darum, dass Gesetzesvorschläge gemacht werden, die vorher eins zu eins durchgetestet wurden.
Es wurde auch klar, dass diese Eins-zu-eins-Testphase ohne Abweichung von den heute geltenden Gesetzen nicht möglich ist, und zwar insbesondere im Bereich der Finanzierung. Denn die heutige Gesetzgebung ermöglicht es nicht, die zusätzlichen Finanzierungen vorzunehmen. Es geht auch um den Bereich des erstinstanzlichen Asylverfahrens und insbesondere um den Bereich des Wegweisungsverfahrens. Da stellt sich die Frage, ob wir gestützt auf eine gesicherte Testphase in der Vorlage 2 legiferieren wollen oder ob wir jetzt etwas Unmögliches verlangen wollen, dass nämlich die Frau Bundesrätin die Vorlage 2 ausarbeitet, ohne entsprechende Tests gemacht zu haben.
Es ist wichtig, dass man sich bewusst ist, wie der Zeitablauf ist. Es gibt dort enorme Differenzen. Ich wäre froh, wenn Frau Bundesrätin Sommaruga diesbezüglich nochmals Klarheit schaffen würde. Es ist nämlich nicht so, dass mit der Vorlage 2 bereits im nächsten Jahr gerechnet werden kann. Im besten Fall werden wir die Vorlage 2 zu Beginn des Jahres 2014 zur Beratung erhalten. Denn es ist völlig normal, dass mit der Bearbeitung der Vorlage 2 zur Ausarbeitung eines Entwurfes für die Vernehmlassung nicht gestartet wird, bevor sich die Vorlagen 1 und 3 nicht auf sicherem Terrain befinden.
Es ist deshalb zeitlich möglich, dass die Erfahrungen aus der Testphase in die Arbeit der Vorlage 2 eingefügt werden. Es ist richtig, dass für die Vernehmlassungsversion die Resultate der Testphase noch nicht vorliegen werden. Dementsprechend ist bei der Verarbeitung der Testresultate einerseits, der Vernehmlassungsergebnisse andererseits zu verfahren. Dazu wird Frau Bundesrätin Sommaruga durchaus in der Lage sein; sie wird uns dann die Vorlage, mit diesen beiden Elementen ausgestattet, vorlegen können.
Der zweite Problemkreis ist die Rechtsstaatlichkeit. Selbstverständlich haben wir in der Kommission lange über diese Frage gestritten. Ich bin froh, dass uns das Gutachten des Bundesamtes für Justiz klar das Signal gibt, dass wir Testphasen durchführen dürfen und die staatsrechtlichen Bedenken nicht berechtigt sind. Sie sind dies insbesondere deshalb nicht, weil wir eine Einschränkung auf ein klar formuliertes Testphasensystem vornehmen, weil die Derogation nur betreffend das Ausländergesetz und das Asylgesetz möglich ist und weil selbstverständlich - das ist das Entscheidende - alle völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie alle Verpflichtungen aus der Bundesverfassung für die Erarbeitung der Verordnung verbindlich sind. Diese Verordnung wird uns dann zugestellt, und wir können im Rahmen der Beratungen auch dazu Stellung beziehen.
Ich verstehe es deshalb nicht, dass man jetzt nicht auch die Möglichkeit schaffen möchte, im Rahmen eines Pilotprojekts die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, um die Vorlage 2 mit abgestützten Resultaten dem Parlament vorlegen zu können.
Ich ersuche Sie deshalb, den Antrag der Mehrheit zu Artikel 112b zu unterstützen.
Betreffend die Frist lade ich Frau Diener ein, den Antrag der Minderheit I nicht zurückzuziehen. Es ist ein Kompromiss. Es war nie die Absicht, die Pilotphasen auf drei Jahre zu erstrecken, wenn es nicht nötig ist. Unser Ziel muss es dann sein, die rechtlichen Bestimmungen aus der Vorlage 3 in die Vorlage 2 zu überführen. Sobald die Gesetzgebungsarbeiten so weit fortgeschritten sind, dass die Vorlage 2 verabschiedet werden kann, können die Testphasen in das ordentliche Recht überführt werden.
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