Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-24
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-24
Wortprotokoll
Es geht in Absatz 4 ja um die Frage, wann die vorläufige Aufnahme erlischt. Der Nationalrat hat jetzt, wie es Herr Föhn ausgeführt hat, zwei zusätzliche Kriterien eingebaut:
1. "bei einem Auslandaufenthalt von mehr als zwei Monaten": Vorläufig Aufgenommene sollten ja einer Arbeit nachgehen oder sich aus- oder weiterbilden, damit sie arbeitsmarktfähig werden - das ist unser expliziter Wunsch -, damit sie für sich selber sorgen können. Jetzt stellen Sie sich vor: Ein Arbeitgeber schickt seinen Arbeitnehmer, der vorläufig aufgenommen ist, für drei Monate ins Ausland, weil dieser dort für die Firma arbeiten muss oder eine sinnvolle Aus- oder Weiterbildung machen soll. Dadurch würde der Arbeitnehmer dann den Status der vorläufigen Aufnahme verlieren. Aus meiner Sicht ist die Zahl der Fälle, die Sie hier erwähnen, in denen das jemand missbräuchlich benutzt hat, verschwindend klein. Das kommt sicher auch vor - es kommt so ziemlich alles vor -, aber jetzt für alle zu sagen, bei einem Auslandaufenthalt von mehr als zwei Monaten ist die vorläufige Aufnahme weg, widerspricht einfach auch den Integrationsbemühungen oder der Vorstellung, dass sich auch vorläufig Aufgenommene in diesem Land selbstständig bewegen können.
2. "wenn in einem anderen Land ein Asylgesuch gestellt wird": Wenn jemand in einem anderen Land ein Asylgesuch stellt, hat er deswegen dort noch keinen aufenthaltsrechtlichen Status. Ich muss Ihnen sagen, dass ich mir diesen Fall auch schlecht vorstellen kann. Aber wenn Sie grundsätzlich im Gesetz festlegen, sobald jemand im Ausland ein Asylgesuch stelle - vielleicht auch im Rahmen des Dublin-Verfahrens -, verliere er die vorläufige Aufnahme in der Schweiz, können Sie auch in Konflikt mit den Dublin-Grundvoraussetzungen kommen.
Ich muss Ihnen aber sagen: Absatz 5 bewegt mich eigentlich mehr. Da möchte ich Sie wirklich bitten, Ihrer Kommission zu folgen. Diese hat über beide Absätze zusammen entschieden. Ich gehe davon aus, dass der Präsident separat über die beiden Absätze abstimmen lassen wird. Da bitte ich Sie wirklich, bei der Fassung der Kommission zu bleiben. Es geht hier um die vertiefte Prüfung einer Aufenthaltsbewilligung für vorläufig Aufgenommene. Heute, mit dem geltenden Recht, machen wir das nach fünf Jahren. Es wird geprüft, ob eine Härtefallregelung möglich ist, ob dann auch ein Familiennachzug möglich ist. Nach fünf Jahren, wie in der heutigen Regelung, wissen wir, dass die meisten Personen nicht mehr zurückkehren. Dass wir dann eine vertiefte Prüfung machen, ob eine Härtefallbewilligung infrage kommt, ist absolut sinnvoll. Diese Prüfung wird heute vor allem dann gemacht und die Bewilligung dann auch erteilt, wenn es um Familien geht, wenn Kinder dabei sind und diese eben sehr gut integriert sind. Für diese Kinder und für diese Familien ist es absolut zentral, dass sie irgendeinmal wissen, dass sie bleiben können und dass die Ungewissheit ein Ende hat.
Die vertiefte Überprüfung im Zusammenhang mit der Härtefallbewilligung machen wir vor allem bei Familien mit gutintegrierten Kindern. Wenn es Einzelpersonen sind und vor allem dann, wenn die Integration nicht wirklich gut ist, bekommen sie heute nach fünf Jahren keine vertiefte Prüfung. Das dauert in der Regel länger. Wenn Sie jetzt aber für alle vorschreiben, dass sie sieben Jahre warten müssen, bis eine vertiefte Überprüfung stattfindet, wie das der Nationalrat beschlossen hat - es ist kein Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, es ist eine vertiefte Überprüfung -, dann arbeiten Sie damit gegen die Integration und vor allem gegen die Integration von Familien mit Kindern. Ich bitte Sie, davon wirklich Abstand zu nehmen; das ist nicht sinnvoll. Sie gewinnen damit überhaupt rein gar nichts, aber Sie setzen Familien mit Kindern zwei Jahre länger dieser Ungewissheit aus. Das ist für die Integration schlecht.
Ich bitte Sie, bei Absatz 5 dem Antrag der Kommission zu folgen.
Sie haben die Argumente zu Absatz 4 gehört. Ich bitte Sie, dort dem Antrag der Mehrheit zu folgen.