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Eberle Roland · Ständerat · 2012-12-10

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-10

Wortprotokoll

Ich habe bereits beim Eintreten darauf hingewiesen, dass eine zu enge Auslegung von Swissness oder von Marken- und Namensschutz von Firmen sich auch sehr negativ auf unsere Volkswirtschaft auswirken kann. Erfolgreiche Schweizer Unternehmen in ihren Möglichkeiten einzuschränken braucht in einer vielteiligen Wirtschaft mit weit über die Landesgrenze hinaus tätigen KMU und Industrieunternehmungen Fingerspitzengefühl und keine vereinfachte Formel, die lautet: Heimatschutz über alles.

Die bisherige Debatte hat gezeigt, dass ein wesentlicher Gesichtspunkt bis jetzt nicht berücksichtigt wird. Man geht immer davon aus, dass Firmenbezeichnungen wie beispielsweise Zimmerli of Switzerland direkt auf einem bestimmten Produkt zur Umgehung der Herkunftsvorschriften angebracht werden. Nach meinem Dafürhalten wurden bisher aber in der Debatte Fälle nicht berücksichtigt, in denen derartige Firmenbezeichnungen als generelle Überschriften auf einem Gesamtkatalog, auf einer Hauptseite oder bei einem Internetauftritt verwendet werden. Bleiben wir beim Fall Zimmerli of Switzerland. Nach dem bisherigen Stand der Debatte ist eine Überreaktion zu befürchten. Zimmerli stellt zum Beispiel einen Grossteil der Produkte in der Schweiz her. Der Markt zwingt Zimmerli, gewisse Produkte im Ausland herzustellen. Soll nun Zimmerli deswegen nicht mehr sagen dürfen, sie sei eine Schweizer Firma, und das mit dem Firmennamen Zimmerli of Switzerland auch nicht zum Ausdruck bringen dürfen?

Ich mache ein konkretes Beispiel: Ich war fünf Jahre lang Geschäftsführer einer international tätigen Unternehmung namens Sia Abrasives Schweiz AG. Auch bei diesem Beispiel ist es so, dass die Hauptproduktion mit 80 Prozent in der Schweiz stattfindet und je 10 Prozent von zwei Produktelinien in Grossbritannien gefertigt werden. Soll jetzt die Sia Abrasives Schweiz AG mit diesem Namen nicht mehr auftreten können, auch wenn die Produktelinien differenziert sind? Ich meine, es wäre übers Ziel hinausgeschossen, wenn man das verbieten würde. Es gibt in der Schweiz viele Firmen, die in der Schweiz produzieren, teilweise aber auch im Ausland. Nach meinem Dafürhalten sollten wir masshalten und unsere Schweizer Firmen leben lassen, auch wenn sie Teile ihrer Produktion im Ausland haben. Selbstverständlich sollen die Produkte, die dort gefertigt werden, auch entsprechend gekennzeichnet sein, also ganz klar mit "made in UK" in diesem Beispiel.

Ich bitte Sie deshalb, meinen Antrag anzunehmen. Er ergänzt Absatz 2 von Artikel 47: "Keine Herkunftsangaben sind auch geografische Namen und Zeichen, welche als Hinweis auf einen bestimmten Firmenstandort verstanden werden, sofern damit" - das ist wichtig! - "nicht eine Umgehung der Bestimmungen über die Herkunftsangaben bezweckt wird."

Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.

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