Schmid Martin · Ständerat · 2012-12-10
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-10
Wortprotokoll
Ich vertrete den Kompromissantrag, der gerade von Kollege Janiak so stark kritisiert wurde.
Was will dieser Kompromissantrag? Er baut auf dem bundesrätlichen Konzept auf, indem er für die Uhren weiterhin diese 60-Prozent-Regelung vorsieht. Er möchte aber für alle anderen industriellen Produkte einen Wert von 50 Prozent. Man könnte auch sagen: Der Kompromissantrag nimmt das Anliegen der Industrie und der KMU auf und geht von 50 Prozent aus, legt aber eine Ausnahme für die Uhrenindustrie fest: Je nachdem, von welcher Seite man sich dem Problem nähert, hat man einen anderen Blickwinkel.
Warum bin ich überzeugt, dass diese Lösung richtig ist? Vielleicht noch eine Vorbemerkung: Als Ständerat aus dem Kanton Graubünden muss ich sagen, dass wir leider über keine starke Uhrenindustrie verfügen, welche auch in unserem Kanton für eine derart prosperierende Wertschöpfung verantwortlich wäre, wie das in den letzten Jahren vielleicht in vielen Mittellandkantonen der Fall gewesen ist. Das ist erfreulich, und ich freue mich für diese Regionen, welche auch von einer prosperierenden Uhrenindustrie profitieren können. Ich habe auch schon in der Kommission darauf hingewiesen: Meine einzige Interessenbindung zum Hayek-Konzern ist, dass ich eine Swatch besitze; ansonsten vertrete ich aber überhaupt keine Interessen dieses Konzerns. Ich nehme für mich in Anspruch, dass ich in dieser Sache versuche, für unseren Werk- und Arbeitsplatz und unseren Standort eine gute Lösung zu finden.
Ich bin überzeugt, dass die 50-Prozent-Regelung für die industriellen Produkte richtig ist. Selbst Kollege Janiak hat darauf hingewiesen, dass es für viele KMU schwierig ist, auch in Zukunft Forschung und Entwicklung zu betreiben. Gerade mit den Forschungs- und Entwicklungskosten begründet ja der Bundesrat, warum er auf 60 Prozent gehen möchte, weil diese eben entgegen der St. Galler Handelsrechtspraxis in Zukunft angerechnet werden könnten. Falls aber ein KMU keine direkt ausweisbaren Kosten für Forschung und Entwicklung hat, würde mein Vorschlag zu einer besseren Regelung beitragen. Ich bin auch überzeugt, dass das für viele mittlere und kleine Unternehmen in der Industrie eine gute Lösung darstellt, ohne eben im Bereich des "Swiss made" die Käuferinnen und Käufer dieser Produkte zu täuschen. Das soll doch ein wesentliches Kriterium sein.
Kollege Janiak hat auch darauf hingewiesen, dass die Festlegung bei 60 Prozent willkürlich sei. Ja, aber 55 Prozent sind es auch. Mit Sicherheit richtig könnten dann 50 Prozent sein, weil auch in vielen anderen Ländern jeweils ein Anteil von über 50 Prozent notwendig ist, um den Wert eines Produkts bestimmen zu können. Da kann man dann sagen, dass ein Produkt ein schweizerisches ist, sofern über 50 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen.
Ich gebe Herrn Kollege Janiak Recht, wenn er von mir eine Begründung einfordert, weshalb ich gerade dafür einstehe, dass bei der Uhrenindustrie ausnahmsweise 60 Prozent gefordert sein sollen.
1. Ein vielleicht formaler Punkt: Im Bereich der Uhrenproduktion besteht heute schon eine Verordnung. Wir gehen also nicht von einer Situation aus, bei der noch keine Regelungen vorhanden wären.
2. Der zweite Punkt liegt darin, dass die Uhr für mich ein emotionales Konsumgut ist und eben nicht ein industrielles Produkt, das auch im Industriebereich verkauft wird. Das sind für mich zwei unterschiedliche Ansatzweisen. Die Schweizer Uhr ist weltbekannt, die Schweizer Uhr ist ebenso bekannt wie unsere Schokolade. Die Schweizer Uhr ist auf dem Weltmarkt gut eingeführt, und es wurde wissenschaftlich nachgewiesen, dass aufgrund dieser Marke ein Mehrwert von bis zu 20 Prozent erreicht wird. Ich glaube, diesen Wert dürfen wir nicht voreilig zerstören. Wir müssen dieses Argument auch aufnehmen, und deshalb dürfen wir für diese Branche, die in einer speziellen Situation ist, auch eine spezielle Regelung treffen, ohne alle anderen KMU und alle anderen Branchen durch eine Überregulierung zu treffen.
3. Mein letztes Argument, weshalb diese Unterscheidung gerechtfertigt ist, ist, dass bei der Uhrenindustrie eine andere Ausgangslage besteht als bei den übrigen Industriebereichen. Es wird mir zugetragen, dass in der Uhrenindustrie über 90 Prozent der Betriebe der Auffassung sind, dass die 60-Prozent-Regelung richtig sei. Hingegen finden Sie bei Betrieben aus der metallverarbeitenden und der chemischen Industrie keine Zustimmung zur 60-Prozent-Regelung.
Warum sollen wir als Gesetzgeber hier nicht auch auf diese Äusserungen Rücksicht nehmen und eine Regelung treffen, welche der Uhrenindustrie den Erhalt der Marke und auch der höheren Wertschöpfung ermöglicht, ohne aber alle anderen Betriebe in ein engeres Korsett zu zwingen? Ich bin diesbezüglich immer noch der Auffassung, dass dieser Kompromissantrag sicher der bessere Antrag ist als eine Lösung mit 55 Prozent, die ebenso wenig begründet werden könnte, weil eben auch eine solche Zahl letztlich nur willkürlich festgelegt werden kann.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag meiner Minderheit II zuzustimmen, der vorsieht, dass die Herkunft eines anderen Produkts, insbesondere eines industriellen Produkts, dem Ort entsprechen soll, wo mindestens 50 Prozent der Herstellungskosten anfallen. Gleichzeitig würde ich Sie aber bitten, bei der Uhrenindustrie der Ausnahme zuzustimmen, dass in diesem Bereich mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten massgebend sind.