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Imoberdorf René · Ständerat · 2012-12-10

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-10

Wortprotokoll

In der aktuell schwierigen Wirtschaftslage, mit der insbesondere die exportierenden Unternehmen zu kämpfen haben, würde mit einer Verschärfung der Regeln der Produktionsstandort Schweiz massiv geschwächt, Arbeitsplätze gingen verloren oder würden ins Ausland verlegt.

Eine schweizweite Swissness-Umfrage bei den KMU hat ergeben, dass über 60 Prozent der Unternehmen einen Nachteil erwarten oder zumindest keinen Vorteil sehen, falls für das Prädikat "schweizerisch" mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen müssten. Dafür, dass viele Unternehmen der Erhöhung auf 60 Prozent mit Sorge entgegenblicken, gibt es viele Gründe. Ich möchte drei von ihnen erwähnen:

1. Um die 60-Prozent-Marke zu erreichen, werden viele Unternehmen gezwungen, billigere Rohstoffe und Bauteile aus dem Ausland zu beziehen, was zwangsläufig die Qualität der Produkte verschlechtern würde. Damit wäre eine potenzielle Täuschung der Konsumenten, der durch das neue Gesetz eigentlich entgegengewirkt werden sollte, vorprogrammiert.

2. Neu könnten die Unternehmen Forschung und Entwicklung mitberücksichtigen, um diese 60 Prozent zu erreichen. Das nützt aber vielen KMU nichts, weil insbesondere Forschung und Entwicklung bei ihnen nicht ins Gewicht fallen.

3. Schliesslich müssen die Unternehmen im prozentualen Anteil eine Marge für allfällige Markteinwirkungen, wie beispielsweise Währungsschwankungen, Lieferantenwechsel usw., mitberücksichtigen. Bei einer Erhöhung auf 60 Prozent müsste mithin effektiv sogar ein wesentlich höherer Prozentsatz einkalkuliert werden.

Die Vertreter der Minderheit II beantragen, für Uhren eine Ausnahme zu machen und nur dort 60 Prozent festzulegen. Das wäre sicher im Sinne der grossen Unternehmen dieser Branche. Diese Grossunternehmen haben ihre Produktionsstellen weitgehend in der Schweiz und können daher morgen, wie bereits heute, mit einem höheren Schwellenwert leben. Diese Unternehmen sind jedoch gar nicht primär auf die Swissness ihrer Produkte angewiesen. Vielmehr ist der Absatz ihrer Uhren, meist im höheren Preissegment, auf die seit Jahren eingeführten und intensiv beworbenen Marken zurückzuführen. Für einen grossen Teil der Uhrenbranche, für die vielen Klein- und Mittelbetriebe, die im mittleren und tieferen Preissegment tätig sind, ist dies jedoch keineswegs der Fall. Sie hätten ganz klar das Nachsehen und bekämen die gleichen Probleme wie die KMU anderer Branchen. Sie sind auf das "Swiss made" ihrer Produkte angewiesen. Die Auszeichnung ihrer Uhren vor allem im Ausland als "Swiss made" stellt für diese Betriebe eine Überlebensnotwendigkeit dar. Daher kann es nicht angehen, dass deren Produkte, die seit Jahren als schweizerisch gelten, ohne Not "ausgebürgert" werden.

Zu diesem rein unternehmerischen Aspekt kommen noch rechtspolitische Gründe hinzu, die klar gegen eine Differenzierung sprechen. Der differenzierte Ansatz widerspricht dem Geist und der Logik des Gesetzes selbst. Die Befürworter des differenzierten Ansatzes betonen, wie das übrigens auch in einem Communiqué der Economiesuisse erwähnt wird, dass aus dem Gesetz klar hervorgehen müsse, dass in Branchenverordnungen abweichende Schwellenwerte und Kriterien festgesetzt werden können. Diesem Anliegen trägt in der Tat Artikel 50 Absatz 2 Rechnung, indem durch sogenannte Branchenverordnungen differenzierte Schwellenwerte und Kriterien festgelegt werden können. Durch diese Bestimmung können einzelne Branchen für sich abweichende Bestimmungen in der Verordnung vereinbaren. Dies zeigt deutlich, dass im Gesetz selbst keine derartigen branchenbezogenen Werte festgelegt werden müssen. Im Gesetz selbst muss eine Untergrenze legiferiert werden, welche gleichsam als gemeinsamer Nenner für die gesamte Wirtschaft gilt. Diese Untergrenze soll 50 Prozent der Herstellungskosten betragen, welche damit einheitlich für sämtliche Industriegüter festgelegt ist.

Zum Schluss noch dies: Ein etwas tieferer Prozentsatz für die Herstellungskosten in der Schweiz - ich schlage 50 Prozent vor - bedeutet eine höhere Flexibilität für unsere Unternehmungen in Bezug auf Währungsschwankungen, Lieferantenwechsel, Auslandanteil am Produkt usw. Auch ist mit der Festlegung des Schweizer Wertanteils auf 50 Prozent eine hohe Qualität eines Produktes garantiert, und wir schaffen damit die Voraussetzung dafür, dass auch kleinere und mittlere Unternehmen weiterhin in den Genuss des Gütesiegels Swissness kommen.

Ich möchte Sie bitten, meinen Antrag zu unterstützen.