Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2012-12-14
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-14
Wortprotokoll
Ich bin keine Spielverderberin und möchte niemandem das Kitesurfen verbieten. Dennoch ist es meine Aufgabe, auf die sicherheitspolitischen Gründe hinzuweisen, die mich zur Einreichung meines Minderheitsantrages veranlasst haben.
In meiner beruflichen Tätigkeit arbeite ich mit dem Personal und den Direktionen von Schifffahrtsunternehmen zusammen. Die Kapitäne und die Matrosen sind besorgt auf mich zugekommen. Trotz dem grundsätzlichen Verbot in der Gesetzgebung über die Schifffahrt sind heute auf den grossen Seen Zonen für das Kitesurfen freigegeben. Das Personal und die Direktionen der Schifffahrtsunternehmen haben nun Angst, dass sie künftig ihren Blick nicht nur auf den dichten Verkehr auf den Seen, sondern auch noch gegen den Himmel richten müssen, um zu schauen, was sich da oben tummelt und ob vielleicht ein Seil auf den See oder auf das Schiff und die Passagiere herunterfällt. Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht: Wenn ich selber im Auto sitze, bin ich froh, wenn ich mich auf die Strasse konzentrieren kann und nicht noch gleichzeitig in den Himmel schauen muss, ob etwas von oben herunterfällt.
Kitesurfen ist von der Suva auch als Risikosportart bezeichnet worden. Dabei ist es sogar möglich, dass fallweise Leistungskürzungen erfolgen. Die Argumentation, Kitesurfen werde zur olympischen Disziplin erhoben, ändert die Beurteilung des Gefährdungspotenzials in keiner Weise. Da von einer Diskriminierung gesprochen wird, die heute herrsche, muss ich sagen, dass dies nicht der Fall ist: Von einer Diskriminierung von Kitesurfern kann keine Rede sein. Es gibt auf zahlreichen Gewässern grosse Zonen ohne Verbot. Auf dem Brienzersee sind heute z. B. über 90 Prozent der Seefläche für das Kitesurfen freigegeben, und im Kanton Graubünden, auf dem Silvaplanersee, hat sich das Kitesurfen auch bewährt. Aber ich bitte Sie, darauf Rücksicht zu nehmen, dass es auch Gewässer gibt, wo die Nutzung stark ist, z. B. auf dem Zürichsee. Dort gibt es viele Schwimmer und andere Personen, die sich auf dem See aufhalten, die sich auch sicher fühlen möchten.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, keine neue Gesetzesänderung anzustreben, sondern bei der bestehenden, bewährten Regelung zu bleiben, die es den Kantonen ermöglicht, dort, wo die Sicherheit gegeben ist, eine Ausnahmeregelung zu schaffen.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Minderheit.