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Weibel Thomas · Nationalrat · 2012-12-12

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-12-12

Wortprotokoll

Zu Artikel 7c Absatz 2, zur Mitwirkung des Arbeitgebers: Diese Mitwirkung ist aus Sicht der Grünliberalen ganz klar gegeben; wir fordern sie auch ein. Aber es ist eher eine moralische Pflicht, so wie es im Antrag der Mehrheit formuliert ist, weil es keine verbindliche Regelung ist: "Ordnet die IV-Stelle Frühinterventions- oder Eingliederungsmassnahmen an, so lädt sie den Arbeitgeber ein, das Arbeitsverhältnis mit der versicherten Person nicht aufzulösen, ohne mit der IV-Stelle Rücksprache genommen zu haben." Diese Formulierung ist also in keiner Art und Weise eine Arbeitsplatzgarantie. Sie fördert aber die Kontaktaufnahme vor der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Damit erhält die IV-Stelle gleichzeitig die Möglichkeit, allenfalls weitere Massnahmen zu prüfen. Aus Sicht von uns Grünliberalen ist diese Massnahme verhältnismässig und die Empfehlung an die Arbeitgeber absolut zumutbar.

Bei Artikel 14a Absatz 3 unterstützen wir die Minderheit Ingold. Sie beantragt folgende Fassung: "Integrationsmassnahmen können mehrmals gesprochen werden, sofern sie ab dem zweiten Jahr im allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgen und die gesamte Dauer von zwei Jahren nicht übersteigen." Frau Ingold hat es bereits ausgeführt: Wichtig ist, die Leute möglichst schnell in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu führen und sie dort nachhaltig einzugliedern. Wir sehen zwar auch, dass die Kontrolle dieses Systems, wie es von der Minderheit angestrebt wird, einen gewissen administrativen Aufwand mit sich bringt. Dieser ist aber verhältnismässig und lässt sich vertreten. Durch die Regelung der Minderheit werden auch die Anreize zur Integration in den Arbeitsmarkt verstärkt. Würde die Minderheit abgelehnt, so käme die Regelung der Mehrheit zum Tragen, und dann könnten Integrationsmassnahmen wiederholt und somit fast unbeschränkt zugesprochen werden. Diese Lösung ist nicht ehrlich gegenüber der Gesellschaft, nicht ehrlich aber auch gegenüber den Betroffenen, denn mit Integrationsmassnahmen wird auch eine gewisse Integrationsfähigkeit vorgegaukelt. Diese wäre bei wiederholten Massnahmen nicht mehr gegeben, da muss man ehrlich sein, auch zu sich selbst. Unterstützen Sie also auch hier den Antrag der Minderheit.

Anders sehen wir es bei Artikel 16 mit den behinderungsbedingten Mehrkosten: Hier unterstützen wir den Antrag der Kommissionsmehrheit, was wir mit der Gleichstellung und der Gleichberechtigung begründen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb Personen, die nicht von einer Invalidität betroffen sind, ihre Ausbildung oder die damit verbundenen Reisekosten selber bezahlen sollen, während denjenigen Personen, die von einer Invalidität betroffen sind, die gesamten Kosten zurückerstattet werden. Der Antrag der Mehrheit ist keine Regelung, die sich gegen die Integrationsbemühungen des Gesamtpakets richtet, sondern eine Regelung, die eine saubere Trennung und auch eine faire Lösung anstrebt.

Ich danke Ihnen, wenn Sie bei Artikel 16 den Antrag der Kommissionsmehrheit unterstützen.