Ingold Maja · Nationalrat · 2012-12-12
Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12
Wortprotokoll
Integrationsmassnahmen können mehrmals gesprochen werden. Ich beantrage Ihnen den folgenden Nachsatz: "... sofern sie ab dem zweiten Jahr im allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgen und die gesamte Dauer von zwei Jahren nicht übersteigen." Integrationsmassnahmen sind die Türöffner zum ersten Arbeitsmarkt. Sie müssen mehrmals gesprochen werden können, weil der erste Versuch vielleicht misslingt, weil der Schritt zu gross ist, um in einer Erwerbsarbeit Fuss zu fassen, weil die Arbeitgeber noch viel zu wenig damit vertraut sind, mit Behinderten und erst recht mit psychisch Kranken zu arbeiten. Man muss sich klar sein, dass der Abstand meist sehr gross ist, wenn Rentnerinnen und Rentner jahrelang vom Arbeitsmarkt und vom Erwerbsleben weg gewesen sind. Man muss auch noch die Jahre der Arbeitslosigkeit und Krankheit nach der letzten konstanten Erwerbsarbeit dazurechnen. Dann ist der Weg zurück in den Arbeitsmarkt lang. Vor allem das Engagement der grossen Unternehmen, in die Wiedereingliederung von Behinderten und psychisch Kranken zu investieren, ist bisher minimal; auch da ist der Weg lang. Deshalb ist es so wichtig, dass die integrationswilligen Rentnerinnen und Rentner bald ins Erwerbsumfeld hineinkommen.
Ich selbst kenne die Arbeitsbiografien von Leuten in Arbeitsintegrationsprogrammen und stelle fest: Je näher bzw. je schneller sie am realen Arbeitsmarkt sind, desto grösser sind die Chancen, dass die Wiedereingliederung gelingt. Natürlich sind die Integrationsprogramme, die Förder- und Aufbauprojekte unabdingbar. Aber wenn die Kandidatinnen und Kandidaten zu lange in diesem geschützten Umfeld arbeiten, sinkt ihre Motivation eher, wirklich hinauszutreten, und sie können nicht mit der Arbeitskultur auf dem Markt vertraut werden. Meine Erfahrung ist, dass sowohl für die anstellende Firma wie auch für die zukünftigen Mitarbeiter das Dazugehören und der Eintritt in ein reales Arbeitsumfeld mit anderen Erwerbstätigkeiten enorme Impulse gibt. Deshalb beantrage ich in meinem Nachsatz, dass das zweite Jahr im Arbeitsmarkt stattfinden soll. Wenn das dann scheitert, vielleicht nach mehreren erfolglosen Anläufen, muss man auch dazu stehen, dass jemand nicht oder nicht mehr für den ersten Arbeitsmarkt geschaffen ist, eine berufliche Integration nicht möglich ist und eine soziale Integration, eine Beschäftigung, eine gute Tagesstruktur genügen müssen und die Person die Rente braucht und sonst auch in Ruhe gelassen wird.
Die ganze Wiedereingliederung ist für alle ein anspruchsvoller Prozess. Er soll klar befristet sein, und zum allfälligen Scheitern soll man dann auch stehen. Die ambitiösen Fristen von einem Jahr und insgesamt zwei Jahren für die Zielerreichung bilden für die IV-Stellen auch einen Anreiz, das Management einer Arbeitsintegration zielgerichtet anzugehen und den Kandidatinnen und Kandidaten einen Rahmen zu geben, in dem ihr eigenes Engagement herausgefordert wird.
Ich bitte Sie, bei Artikel 14a dem Minderheitsantrag mit diesem kleinen, aber wichtigen Zusatz zuzustimmen.