Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2012-12-12
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-12
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion wird für Eintreten stimmen, den Rückweisungsantrag der Minderheit Schenker Silvia sowie das Splitting der Vorlage und die Rückweisung der Vorlage 3 gemäss Minderheit Ingold ablehnen.
Zur Begründung: Die finanzielle Situation der IV ist trotz des wahrscheinlich positiven Rechnungsabschlusses im zu Ende gehenden Rechnungsjahr weiterhin besorgniserregend. Das diesjährige, positive Rechnungsergebnis ist nur dank der jährlichen Mehreinnahmen der bis und mit 2017 befristeten Mehrwertsteuererhöhung möglich. Der in den Vorjahren angehäufte Schuldenberg der IV bei der AHV beträgt exorbitante 15 Milliarden Franken. Der von Bundesrat und Parlament beschlossene Sanierungsplan ist deshalb konsequent zu Ende zu führen. Genau das wurde dem Steuerzahler in der Abstimmung über die befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer versprochen. Versprechen gilt es einzuhalten.
Der Plan besteht bekanntlich aus drei Schritten. Im ersten Schritt ging es darum, das jährliche IV-Defizit mit der 4. und 5. IV-Revision, welche seit 2004 respektive seit 2008 in Kraft sind, zu stabilisieren. 2009 nahmen bekanntlich das Schweizer Stimmvolk und die Stände den umstrittenen zweiten Schritt des Sanierungsplans an, sprich eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent. Mit dieser Steuererhöhung kann das jährliche Defizit der IV vorübergehend beseitigt werden, bei gutem Wirtschaftsverlauf wie in diesem Jahr kann wahrscheinlich allenfalls ein Einnahmenüberschuss für erste Schuldentilgungen erzielt werden.
Die Steuererhöhung, welche der IV immerhin rund 1,2 Milliarden Franken pro Jahr an Zusatzeinnahmen generiert, plus das 2011 hinzugekommene Startkapital der AHV für den IV-Ausgleichsfonds von 5 Milliarden Franken sowie die Übernahme der Schuldzinsen durch den Bund sind in der Volksabstimmung nur deshalb klar angenommen worden, weil die damalige Vorlage mit einem Versprechen und einem Auftrag an Bundesrat und Parlament verbunden wurde, nämlich dass der dritte Schritt des Sanierungsplans, d. h. die 6. IV-Revision, später auch vollumfänglich umgesetzt wird.
Das verlangt die Umsetzung des bereits realisierten ersten Teils und die Umsetzung des heute zur Diskussion stehenden zweiten Teils mit den Sparmassnahmen für die vollständige Rückzahlung der 15 Milliarden Franken an die AHV bis spätestens zum Jahr 2025, also ohne zeitliche Verschiebung. Die Sparmassnahmen der heute zur Diskussion stehenden IV-Revision sind dringend nötig. Sie dürfen nicht hinausgeschoben werden, weil aufgrund der demografischen Entwicklung und der schwierigen Finanzmarktsituation heute schon absehbar ist, dass die AHV 2018 oder 2020 ebenfalls in die roten Zahlen kommen wird. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich und ein Vertagen eines Teils der Revision unverantwortlich.
Die Sparmassnahmen zielen nicht auf die Schwerstbehinderten. Die Sparmassnahmen sind, wie in der Botschaft des Bundesrates festgehalten, ausgewogen und sozialverträglich. Bei der sogenannten Kinderrente geht es ja nicht um Renten für behinderte Kinder, sondern um Zusatzleistungen für IV-Rentnerinnen und IV-Rentner, die Kinder haben. Diese Zulagen für behinderte Eltern fallen in der Schweiz grosszügig aus. Wie ich in der Detailberatung noch ausführen werde, sind im Zusammenhang mit diesen Zulagen auch die ordentlichen Familien- bzw. Kinderzulagen und die Kinderzulagen nach BVG zu berücksichtigen, die bei Berufstätigen, bei Rentnern und bei Ehepartnern von Behinderten noch hinzukommen. In diesen Fällen muss eindeutig von ausserordentlich grosszügigen Regelungen bzw. von Überversicherungen gesprochen werden.
Der Bundesrat beantragte deshalb in der Botschaft zu Recht eine Senkung der Zulage für Eltern respektive der Kinderrenten von 40 auf 30 Prozent. Auch bei der Vergütung der Reisekosten soll gemäss Botschaft und Antrag des Bundesrates nur bei heute grosszügig vergüteten Kosten gespart werden, nämlich bei denjenigen, die nicht behinderungsbedingt sind.
Ich komme zum Schluss. Niemand kann von einer übermässigen, unausgewogenen Vorlage sprechen. Ich erinnere daran: Gemäss Vernehmlassungsvorlage sollten noch 800 Millionen Franken gespart werden. Der Bundesrat buchstabierte dann in der Botschaft bereits auf 325 Millionen Franken zurück. Gemäss den Anträgen der Kommissionsminderheit und dem plötzlich geänderten Antrag des Bundesrates würde noch ein Sparbetrag von 210 Millionen Franken resultieren. Das ist keine Sanierung der IV-Schulden mehr, sondern Politik nach dem Prinzip Hoffnung, das heisst das Hoffen darauf, dass die Wirtschaft unabhängig von Europas Krise weiterwachse, dass es nicht mehr Arbeitslose und dass es weniger Behinderte geben werde usw. Diese Haltung hat uns bereits den Schuldenberg von 15 Milliarden [PAGE 2164] Franken gebracht und setzt somit ganz eindeutig falsche Leitlinien.
Wir stehen heute in der Pflicht. Es geht um die Glaubwürdigkeit der Politik, es geht um unsere Glaubwürdigkeit. Haben wir im Jahr 2018 noch ein Defizit und sind im Jahr 2025 die Schulden der AHV nicht zurückbezahlt, haben wir ein Versprechen gegenüber dem Volk gebrochen. Dann hätten jene Recht, welche vorhergesagt haben, dass die Politiker ihre Versprechen nicht würden einhalten können. Das Volk zahlt seit 2011 seinen Beitrag in Form von erhöhten Mehrwertsteuern; leisten wir heute den unsrigen, stimmen wir dem letzten nötigen Reformschritt ohne Verzögerung zu.
Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Lehnen Sie das Splitting der Vorlage ebenso wie die Anträge der Minderheit Schenker Silvia auf Nichteintreten und Rückweisung ab und nehmen Sie die Sparmassnahmen einschliesslich einer glaubwürdigen Schuldenbremse an.