Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-12-12
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-12
Wortprotokoll
Wir haben sämtliche Differenzen bereinigen können. In zwei Punkten hatte sich der Ständerat uns angeschlossen, nämlich dort, wo es darum geht, die Folgen der Mitwirkungspflichten zu klären, bei Artikel 8 Absatz 3bis und bei Artikel 82 Absätze 2 und 4. Hier hatten wir ja eine Verschärfung vorgenommen, indem wir vorsahen, dass Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid, denen eine Ausreisefrist angesetzt worden ist, zwingend von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden, während sie gemäss der heutigen Fassung des Asylgesetzes von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden "können". Da hat sich der Ständerat uns angeschlossen.
Danach verblieben noch drei Differenzen, allerdings nicht beim Asylgesetz, sondern beim Ausländergesetz. Sie betreffen alle den Status der vorläufigen Aufnahme. Es geht dabei um das Erlöschen der vorläufigen Aufnahme als Folge eines Auslandaufenthaltes sowie um den Familiennachzug. In allen drei Fällen hat sich unsere Kommission ohne [PAGE 2150] Minderheitsantrag dem Ständerat angeschlossen, nicht etwa, weil wir mit dem Inhalt der Regelung des Ständerates durchwegs oder auch nur mehrheitlich einverstanden sind, sondern weil wir der Meinung sind, dass diese Bestimmungen nicht den Kerngehalt der Gesetzesrevision betreffen und es deswegen verfehlt wäre, auf diesen Differenzen zu beharren.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist mit der Ausgestaltung des Status der vorläufigen Aufnahme nach wie vor nicht zufrieden und wird bei anderer Gelegenheit darauf zurückkommen. Heute aber empfehlen wir Ihnen, sich bei diesen drei Punkten dem Ständerat anzuschliessen.