Jenny This · Ständerat · 2011-12-12
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-12
Wortprotokoll
Ein vorläufig Aufgenommener hat kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Sein Asylgesuch wurde abgelehnt, und er muss, sobald es möglich ist, in seine Heimat zurückgeschafft werden. Wie es der Name schon sagt, muss die Aufnahme solcher Personen vorläufig und kurzfristig sein. Ein Familiennachzug macht hingegen nur Sinn, wenn der Aufenthalt von längerer Dauer ist. Dies darf bei vorläufig Aufgenommenen nicht der Fall sein.
Allein die Tatsache, dass heute über 60 Prozent der Personen im Asylwesen unter dem Status "vorläufig aufgenommen" in der Schweiz leben, zeugt davon, dass dieses System missbraucht wird. Es geht also um ein Schlupfloch im Schweizer Asylsystem. Mit der Möglichkeit des Familiennachzugs wird dieses Schlupfloch noch weiter ausgedehnt, weil damit die Chancen, dass ein vorläufig Aufgenommener die Schweiz je wieder verlassen wird, gegen null sinken. Da die effektive Familienzugehörigkeit praktisch nicht zu kontrollieren ist, ist das Missbrauchspotenzial sehr gross. Die auf diesem Wege nachgezogenen Personen erscheinen auch nicht in der Asylstatistik, da sie kein Gesuch stellen müssen. Gemäss Aussagen der Kantone hat die Zuwanderung auf diesem Weg in letzter Zeit massiv zugenommen und führt zu immer grösseren Problemen.
Ich möchte Sie deshalb bitten, meinem Antrag zuzustimmen.