Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-12
Wortprotokoll
Wir haben heute schon einmal über die subjektiven Nachfluchtgründe gesprochen. Herr Jenny hat einen entsprechenden Antrag gestellt; er wurde abgelehnt. Hier geht es jetzt noch einmal um diese Thematik.
Ich habe eingangs erwähnt, dass es auch zu einem späteren Zeitpunkt zu Asylgründen kommen kann. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Die kosovarischen Saisonniers haben hier gearbeitet; dann kam es zu einer Verschärfung des [PAGE 1133] Regimekurses, worauf die Leute in der Schweiz politisch tätig wurden und vom Regime als Regimegegner erkannt wurden. Daraufhin konnten sie nicht mehr zurückgehen. In diesem Fall spricht man von solchen Nachfluchtgründen; dabei wird jemand "sur place" zum Flüchtling. Ich nenne Ihnen noch ein anderes Beispiel: Ein Botschafter kann nicht mehr in sein Heimatland zurückkehren, weil dort ein Militärputsch erfolgt ist. Dann wird er hier zum Flüchtling, mit diesen subjektiven Nachfluchtgründen.
Jetzt hat sich aber in den letzten Jahren gezeigt, dass es in einzelnen Fällen auch Missbräuche geben kann. Ich nenne Ihnen auch hier ein konkretes Beispiel: Eine iranische Organisation von Exil-Iranern ist auffällig geworden; sie hat vor der iranischen Botschaft Demonstrationen organisiert und dort bewusst Leute exponiert, indem diese ein Bild von Khomeini verbrannten oder sonst irgendwie gegen das iranische Regime auffällig geworden sind, sodass sie dann von der Botschaft als politische Gegner erkannt worden sind. Sie haben das gemacht, um hier zu Nachfluchtgründen zu kommen und die Flüchtlingseigenschaft und den besonderen Schutz zu erschleichen. Um solchen Missbrauch geht es in diesen beiden Artikeln.
Ich bin mir bewusst, dass es heikel ist, die Absicht, solche Straftaten zu begehen, und die Planung zu ahnden und dafür Sanktionen auszusprechen. Ich muss Ihnen hier einfach sagen - ich habe es bereits beim Eintreten gesagt -: Es gibt auch Missbräuche. Es ist nicht immer so, dass man sagen kann, jeder politisch Tätige mache das einfach aus Überzeugung. Ich habe Ihnen jetzt ein Beispiel gegeben; ich habe das nicht einfach so erfunden, sondern das wurde so abgeklärt.
Der Bundesrat schlägt Ihnen diese Gesetzesformulierung vor, um den Missbrauch bei den subjektiven Nachfluchtgründen in extremen Fällen strafrechtlich ahnden zu können. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine Ahndung nur in den extremen Fällen möglich ist, in denen wirklich der Nachweis erbracht werden konnte, dass diese subjektiven Nachfluchtgründe missbräuchlich geschaffen worden sind.