Niederberger Paul · Ständerat · 2011-12-12
Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-12
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung der Interpellation. Es ist erfreulich, dass das VBS die Festungsminenwerfer als nicht veraltet einschätzt, denn dieses Waffensystem ist in der Tat modern, billig im Unterhalt, robust und einfach, und es deckt wichtige Räume unseres Landes ab. Diese Charakteristiken gelten nicht nur jetzt, sondern im Wesentlichen, ohne Mehrkosten, für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre, also solange die Lebensdauer der Munition und der Software währt. Daraus ergibt sich folgende Frage: Wie kann ein ausfinanziertes und einsatzbereites Waffensystem aus Kostengründen aufgegeben werden, während gleichzeitig enorme Summen für das [PAGE 1113] Führungsinstrument Heer ausgegeben werden, wo man weder die Kosten noch das System an sich im Griff hat?
Das Waffensystem der Festungsminenwerfer ist, wie die Antwort des Bundesrates zeigt, ein sehr billiges System. Die jährlichen Instandhaltungskosten sind mit 1,6 Millionen Franken tief. Die Lebensdauer der Munition und der EDV-Systeme ermöglicht, wie bereits angetönt, eine Lebensdauer des Systems von zehn bis fünfzehn Jahren, und zwar ohne Neuinvestitionen. Umso unverständlicher ist es, dass ein solches System, das für die verfassungsmässig vorgeschriebene Verteidigungsfähigkeit über längere Zeit gute Dienste leisten kann, liquidiert werden soll. Die damit anfallenden Kosten sind höher als diejenigen für die Erhaltung dieses Systems für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre. Die Behauptung, die Festungsminenwerfer würden den taktischen Bedürfnissen der Armee nicht mehr entsprechen, ist fragwürdig, zumindest diskussionswürdig.
Es ergeben sich folgende Fragen: Wer hat wann bezüglich taktischer und operativer Bedürfnisse der Armee entschieden? Welche militärstrategischen Grundlagen wurden beim Entscheid der Ausserdienststellung berücksichtigt? Sind die SiK beider Räte zu diesem Ausserdienststellungsentscheid konsultiert worden? Dies müsste gemäss Artikel 149b Absatz 2 des Militärgesetzes sicher der Fall sein, bedeutet doch dieser Entscheid die Aufgabe der festen Kampfinfrastruktur in der Schweiz - das ist also ein sehr weitreichender Entscheid. Verstösst der Bundesrat mit der Ausserdienststellung der Festungsminenwerfer ausserdem nicht gegen ein Grundprinzip des Armeeberichtes, nämlich gegen die Aufwuchsfähigkeit? Der Armeebericht spricht ausdrücklich davon, dass ein umfassender Aufwuchs Voraussetzung sei, um die Verteidigungsfähigkeit erlangen zu können. Müssten deshalb neben dem Erhalt der bestehenden und ausfinanzierten Festungsminenwerfer nicht zumindest bei einem kleinen Profikernteam mit Fachleuten aus der LBA und dem Lehrverband Panzer und Artillerie das Know-how und die Schiessfähigkeit erhalten bleiben? Das würde bedeuten, dass ein kleiner Teil der Festungsminenwerfer im Status A1 behalten werden müsste, während die übrigen im Status A2 zu behalten wären, also im Kernbestand.
Zum Schluss meiner Ausführungen habe ich noch eine weitere Frage an Sie, Herr Bundesrat. Anlässlich einer Kommissionssitzung der SiK-SR haben Sie sich dahingehend geäussert, dass Sie in einem kommenden Rüstungsprogramm auch eine Position "Abrüstung, Liquidation" aufnehmen werden. Wenn Sie mir heute bestätigen, dass die vorgesehene Liquidation der Festungsminenwerfer gestoppt wird und dass Sie bereit sind, die Liquidation dieser Festungsminenwerfer in einem der nächsten Rüstungsprogramme aufzunehmen, dann gebe ich mich für heute zufrieden. Wenn Sie mir das aber nicht zusichern können, werde ich dieser Interpellation eine Motion nachschieben. Dann haben die SiK-NR und die SiK-SR die Möglichkeit, über diese Situation zu sprechen. Ich werde das in der Hoffnung tun, dass die Räte dieser Motion zustimmen und dass sich beide Räte beim Rüstungsprogramm zu diesem Thema äussern können. Meines Erachtens geht es hier nämlich auch um die Frage, wie wir mit Volksvermögen umgehen.