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Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2012-06-13

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-13

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen und Buchstabe d von Absatz 2 zu streichen, weil die sogenannten Widerrufsgründe nach Artikel 62 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer in der Asylgesetzgebung absolut falsch platziert sind.

Diese sogenannte Verschärfung ist nichts anderes als eine Scheinlösung. Es ist selbstverständlich so, dass bei den wenigen Härtefallprüfungen aufgrund der Asylgesetzgebung eine Integration der betroffenen Personen vorhanden sein muss. Es müssen bei einer Härtefallbewilligung folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sein: Die gesuchstellende Person muss genügend Kenntnisse einer Amtssprache nachweisen. Sie darf keine Straftaten begangen haben, und die Identität muss feststehen. Ich gebe Ihnen gern ein Beispiel dazu. Wenn also jemand seinen Pass wegwirft und nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz die Härtefallregelung geltend machen will, ist dies nicht möglich, selbst wenn diese Person eine Arbeitsstelle hat.

Im Weiteren erinnere ich Sie daran, dass im letzten Jahr 202 Härtefälle gemäss Artikel 14 Absatz 2 des Asylgesetzes gutgeheissen wurden. Es waren nicht Tausende, es waren 202 Härtefallregelungen gemäss dem Asylgesetz. Das möchte ich nochmals ganz deutlich sagen. Diese Widerrufskriterien für Bewilligungen und andere Verfügungen wurden geprüft. Es macht einfach keinen Sinn, dass hier ausgerechnet in das Asylgesetz, das jetzt noch zusätzlich verschärft werden soll, dieser Artikel 62 AuG aufgenommen werden soll. Dieser Artikel hat einfach nichts, absolut nichts mit dieser Vorlage zu tun. Es ist nämlich so, dass die positive Beurteilung von Härtefallgesuchen in den letzten Jahren deutlich abgenommen hat. Können Sie hier drin sich vorstellen, dass bei einer Härtefallprüfung irgendeine Regierung in diesem Land einen Entscheid fällt, in dem Widerrufsgründe für eine Aufenthaltsbewilligung gemäss AuG keine Rolle spielen dürfen? Die Härtefallregelung wird von Kanton zu Kanton anders beurteilt. Sie wird überall sehr zurückhaltend angewendet.

Es ist unseriöse Gesetzgebung, die hier beschlossen wird. Es sind Scheingesetze, an denen hier gebastelt wird. Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen.