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Müller Philipp · Nationalrat · 2012-06-13

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-13

Wortprotokoll

Herr Hodgers, ich staune über Ihre Frage. Sie sind Mitglied der Kommission, und Sie wissen genau, dass wir im Bereich der Erteilung der Niederlassungsbewilligung neue Kriterien wollen; zum einen sagen wir nicht mehr, es komme auf die Dauer des Aufenthalts in der Schweiz an, ob jemand die Niederlassungsbewilligung C erhält, sondern wir sagen: Es kommt auf den Grad der Integration an. Also hören Sie auf mit dieser Zehnjahresfrist! Diese wird sterben, Sie wissen das! Es gibt auch Möglichkeiten, die Niederlassungsbewilligung bereits nach fünf Jahren zu erhalten; das wissen Sie so gut wie ich. Sie wissen auch, dass es im Falle von Niederlassungsbewilligungen einen Rechtsanspruch auf den Familiennachzug gibt. Ich staune über Ihre Frage. Sie wissen, dass wir in der Kommission aufgegleist haben, dass für die Niederlassungsbewilligung C die Integration und nicht mehr einfach die Dauer des Aufenthaltes entscheidend ist. Da sind wir uns hoffentlich einig.

Nun, bleiben Sie stehen, Sie haben noch eine Frage gestellt. Es geht um die Aufenthaltsbewilligung B. Wenn ein Asylsuchender anerkannt worden ist und die Aufenthaltsbewilligung B hat, weil er noch nicht fünf Jahre in der Schweiz ist - nach fünf Jahren erhält er ja die Niederlassungsbewilligung -, dann hat er notabene die gleichen Möglichkeiten wie jeder Ausländer, jede Ausländerin, die Familie, die nicht aus einem Fluchtgebiet und nicht aus einem Kriegsgebiet stammt, via Ausländergesetz in die Schweiz zu holen. Wenn seine Familie nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist, kann er sie in die Schweiz holen. Sollte die Familie aus einem Kriegsgebiet stammen - das wissen Sie auch, und daher staune ich eben doch über Ihre Frage! -, kann sie eben auch über das Familienasyl, das es trotzdem noch gibt, in die Schweiz kommen.