Glättli Balthasar · Nationalrat · 2012-06-13
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-06-13
Wortprotokoll
Bei den Artikeln 12, 19 und 20 geht es um die sogenannten Botschaftsverfahren oder um die Auslandgesuche. Mit diesen Anträgen wehrt sich meine Minderheit gegen die beabsichtigte Streichung des Botschaftsverfahrens. Über das Botschaftsverfahren erhielten in den vergangenen Jahren viele schutzbedürftige Personen Asyl in [PAGE 1090] der Schweiz. Das beweist aus meiner Sicht, dass ein solches Verfahren sinnvoll ist und dass es dem Zweck der Flüchtlingskonvention und auch dem Zweck unseres Rechts auf Asylgewährung entspricht. Das Verfahren zu streichen wird nun zur Folge haben, dass viele Flüchtlinge überhaupt keine Möglichkeit mehr haben, ein solches Gesuch zu stellen. In der Praxis heisst das, dass man eigentlich generell anzweifelt, dass solche Asylgesuche im Botschaftsverfahren rechtmässig sind. Es ist klar, dass die Mehrheit hier lediglich den Zweck verfolgt, die Zahl der Asylgesuche zu mindern; anderweitig lässt sich diese beabsichtigte Streichung nicht erklären.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe betont zudem aus meiner Sicht völlig zu Recht, dass das heutige Botschaftsverfahren eine vorbildliche Möglichkeit für einen alternativen Zugang zum Asylverfahren darstellt. Das Botschaftsverfahren leistet damit auch einen Beitrag - das müsste in unserem gemeinsamen Interesse sein - gegen das Schlepperwesen. Die Frau Bundesrätin selbst hat in der Kommissionssitzung vom 23. Februar 2012 ausgeführt, dass der Frauenanteil bei diesen Gesuchen mit etwa einem Drittel klar höher ist als bei den Gesuchen, die bei uns im Inland gestellt werden. Das ist für mich ein klares Indiz dafür, dass spezifisch für Frauen dieser alternative Zugang zum Asyl wichtig ist.
Zu den Zahlen: Im Jahr 2010 reichten knapp 4000 Personen ein Asylgesuch in einer Botschaft ein, im Jahr 2011 waren es über 6500 Gesuche. Ich nehme an, dass daher für die rechte Seite Folgendes klar ist: Weil die Zahl so hoch ist, muss die Möglichkeit weg. Für mich ergibt sich die gegenteilige Konsequenz.
Diese Abklärungen sind notwendig, und sie sind wesentlich günstiger, wenn sie dort gemacht werden - Klammerbemerkung: sofern sie korrekt gemacht werden. Wahrscheinlich hätte ein rechter Teil dieser Personen das Risiko auf sich genommen, illegal in die Schweiz zu reisen, und dabei Leib und Leben riskiert. Wenn eine solche Person dann in der Schweiz kein Asyl erhalten hätte, hätten wir das Problem gehabt, dass wir die Person hätten zurückschaffen müssen - etwas, was ja gerade von der Rechten immer wieder als eines unserer Hauptprobleme bezeichnet wird. Das alles ist beim Botschaftsverfahren kein Problem. Deshalb haben Sie in der SVP auch lange Zeit eine Position eingenommen, die besagt hat, das Botschaftsverfahren zu streichen sei nicht unbedingt intelligent.
Wer sicher auf die Möglichkeit, sich hierher schleppen zu lassen, verzichtet hätte, wären ganze Familien oder Frauen mit Kindern gewesen. Ich denke, dass die Streichung gerade unter diesem Aspekt problematisch ist.
Nun gibt es das Argument von alternativen Vorgehensweisen:
Eine dieser Alternativen ist die Möglichkeit, sogenannt humanitäre Visa auszustellen. Das hat den folgenden Nachteil: Bei der Erteilung eines humanitären Visums findet eine Umkehr der Beweislast statt, das heisst, die betroffene Person muss zur Erlangung eines solchen Visums zunächst beweisen, dass sie an Leib und Leben bedroht ist. Deshalb ist das aus meiner Sicht keine valable Alternative zum Botschaftsverfahren.
Eine weitere Möglichkeit wären alternative Flüchtlingskontingente. Eine solche Kontingentspolitik kann rein numerisch die Zahl der erfolgreichen Gesuche über das Botschaftsverfahren kaum kompensieren. Die Quote der bewilligten Einreisen liegt immerhin bei rund 7 bis 8 Prozent; auf die letzten sechs Jahre verteilt wären das rund 300 Personen pro Jahr, welche über diesen Weg in der Schweiz Asyl erhalten. Wenn man die 10 000 verschlampten Dossiers aus dem Irak mit einrechnet - Stichwort: Syrien -, wäre die Zahl auf 450 Personen gestiegen.
Wenn man das Argument bringt, dass die Kontingente ein Ersatz wären, habe ich noch eine Abschlussfrage an die Bundesrätin: Sind Sie wirklich bereit, Kontingente von 100 Personen pro Jahr zuzusichern? Das liegt in Ihrer eigenen Kompetenz. Sind Sie bereit, dem Bundesrat Antrag auf jährliche Kontingente von - sagen wir mal - 300 Personen zu stellen? Wenn Sie diese Fragen nicht mit Ja beantworten, ist aus meiner Sicht auch die gebotene Alternative nicht glaubwürdig.